Im Krankheitsfall bestens abgesichert Mit dem gesetzlichen Krankengeld sind sie bereits ab dem 43. Krankheitstag finanziell abgesichert. Mehr erfahren Familie gratis abgesichert Ehepartner und Kinder sind ohne Mehrkosten krankenversichert. Mehr erfahren Schnelle Facharzttermine Wir vermitteln Ihnen kompetente Fachärzte in Rekordzeit. Mehr erfahren Zusätzlich absichern Kostengünstiger privater Zusatzschutz, z.B. für eine Chefarztbehandlung. Mehr erfahren Bonus sichern In unserem Bonusprogramm BIGtionär können Sie sich mehr als 100 Euro sichern. Mehr erfahren Prämie bei Leistungsfreiheit Cash für ein gesundes Leben: Mit cash.smart bekommen Sie bis zu 600 Euro zurück. Jetzt informieren
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Sehr gut für Selbstständige
So berechnen sich die Beiträge:
Ihre Beiträge berechnen wir aus allen Ihren Einkünften zum Lebensunterhalt, einschließlich Ihres gewissenhaft geschätzten Gewinns. Ihr Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 15,65 % von Ihren Einkünften. Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % zuzüglich des individuellen Zusatzbeitragssatz der BIG von 1,65 %. Wenn Sie sich für den Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld entschieden haben, erhöht sich der Beitragssatz zusätzlich um 0,6%.
Einkommen Mindestbemessungsgrundlage 1.178,33 Euro (ohne Anspruch auf Krankengeld):
Ohne Anspruch auf Krankengeld | Personen mit mindestens einem Kind | Personen ohne Kinder |
---|---|---|
Krankenversicherung | 184,41 € (15,65 %) | 184,41 € (15,65 %) |
Pflegeversicherung | 40,06 € (3,4 %) | 47,13 € (+ 0,6 %) |
Gesamt | 224,47 € | 231,54 € |
Mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag | Personen mit mindestens einem Kind | Personen ohne Kinder |
---|---|---|
Krankenversicherung | 191,48 € (16,25 %) | 191,48 € (16,25 %) |
Pflegeversicherung | 40,06 € (3,4 %) | 47,13 € (+ 0,6 %) |
Gesamt | 231,54 € | 238,61 € |
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Gründungszuschuss für Selbstständige
Falls Sie einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten, werden ebenfalls Ihre gesamten Einkünfte einschließlich Gründungszuschuss und Ihr gewissenhaft geschätzter Gewinn (der Pauschalzuschuss zur Sozialversicherung in Höhe von 300 Euro wird nicht berücksichtigt) angerechnet.
Mehr Informationen zum Gründungszuschuss für Existenzgründer