Frau rechnet mit Taschenrechner und Laptop

Beiträge für Arbeitseinkommen + Vermietung/Verpachtung

So werden die Beiträge zur Krankenkasse berechnet, wenn Sie Einkünfte aus Arbeitseinkommen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben.

Die Beiträge für freiwillig versicherte Mitglieder mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung werden erst abschließend berechnet, wenn der Steuerbescheid für das entsprechende Jahr vorliegt. Das bedeutet für Sie, dass die Beiträge zunächst vorläufig festgelegt werden und im Nachhinein noch einmal anhand des Steuerbescheids überprüft werden.

Dies gilt auch für freiwillige Mitglieder, deren Ehe- beziehungsweise Lebenspartner*in nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört und Arbeitseinkommen und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt sowie für pflichtversicherte Mitglieder, die neben einer Rente und/oder einem Versorgungsbezug noch Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielen.

So funktioniert die Berechnung

  1. Die Beiträge werden zunächst unter Vorbehalt festgelegt. Als Grundlage dafür dient immer der letzte Steuerbescheid.
  2. Sobald der Steuerbescheid für das entsprechende Jahr durch die Finanzbehörde ausgestellt wird, werden die dort festgelegten Einkünfte für das Jahr herangezogen.
  3. Mit diesem Steuerbescheid werden dann auch die vorläufigen Beiträge ab dem Folgemonat der Ausstellung berechnet.
Mann am Laptop füllt etwas aus

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