Wird ein Kind krank, soll es möglichst schnell wieder gesund werden. Die BIG unterstützt Sie dabei finanziell und zahlt Ihnen Kinderkrankengeld, wenn Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern. Sind die Eltern berufstätig, besteht für die Tage, an denen das Kind zuhause gepflegt wird und Sie nicht arbeiten können, Anspruch auf Kinderkrankengeld. Gleiches gilt, wenn Ihr Kind stationär im Krankenhaus behandelt wird und Sie aus medizinischen Gründen mit aufgenommen werden.
Kinderkrankengeld beantragen
Online-Antrag ausfüllen:In meineBIG können sie bequem den Online-Antrag auf Kinderkrankengeld ausfüllen. zum Antrag
Die BIG überweist das Kinderkrankengeld:Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, überweisen wir Ihnen schnellstmöglich das Kinderkrankengeld. In meineBIG sehen Sie, wenn Kinderkrankengeld überwiesen wurde. Die Info senden wir Ihnen im Bereich „Meine Nachrichten“.
Leistung und Voraussetzungen
Für Kinderkrankengeld müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
Sie haben selbst einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld.
Sie sind berufstätig und erhalten kein Arbeitsentgelt in der Zeit, während Sie Ihr Kind pflegen.
Keine andere im Haushalt lebende Person kann Ihr Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen.
Sie haben ein Attest des Kinderarztes oder Krankenhauses.
Ihr Kind ist jünger als 12 Jahre. Wenn es behindert und auf Hilfe angewiesen ist, gibt es keine Altersgrenze.
Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Kind privat versichert ist, haben Sie als gesetzlich versicherter Elternteil keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wenn Ihr/e Partner/in privat versichert ist, erhalten Sie maximal 15 Tage Kinderkrankengeld, vorausgesetzt Ihr Kind und Sie sind gesetzlich versichert. Hauptberuflich Selbstständige können in manchen Fällen Kinderkrankengeld bekommen. Rufen Sie uns dazu am besten einfach an!
Eltern können ärztliches Attest für das Kind telefonisch anfragen
Gerade bei Infektionswellen sind die Wartezimmer bei Kinderärzt*innen überfüllt. Damit besteht neben der langen Wartezeit für Kinder und Eltern die Gefahr, sich mit weiteren Krankheiten anzustecken. Deshalb ist es möglich, das Attest über die Erkrankung des Kindes telefonisch in der Arztpraxis anzufragen. Das Attest kommt dann per Post zu Ihnen nach Hause. Es kann für bis zu fünf Tage ausgestellt werden, wenn Ihr Kind in der Arztpraxis bekannt ist. Die Kinderärzt*innen entscheiden darüber, ob ein Telefonat ausreicht oder das Kind doch besser in der Praxis behandelt wird.
Arbeitstage mit Anspruch auf Kinderkrankengeld
Nach der überstandenen Corona-Pandemie sinkt die Anzahl der Tage mit Anspruch auf Kinderkrankengeld wieder. Doch aktuell stehen Ihnen mehr Tage zur Verfügung als vor der Pandemie:
Anspruchsberechtigt sind
Bezug von Kinderkrankengeld im Jahr (max.)
Eltern mit einem Kind
jedes Elternteil 15 Arbeitstage
Alleinerziehende Elternteile mit einem Kind
30 Arbeitstage
Eltern mit zwei Kindern
jedes Elternteil 30 Arbeitstage
Alleinerziehende Elternteile mit zwei Kindern
60 Arbeitstage
Eltern mit mehr als zwei Kindern
jedes Elternteil 35 Arbeitstage
Alleinerziehende Elternteile mit mehr als zwei Kindern
70 Arbeitstage
Elternteile, die stationär mit im Krankenhaus aufgenommen werden
Solange die Begleitung des Kindes medizinisch notwendig ist
Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme
Sie begleiten Ihr Kind aus medizinischen Gründen ins Krankenhaus, dann zahlt BIG direkt gesund einen Ersatz für Ihren Verdienstausfall. Wenn Ihr Kind älter als neun Jahre ist, benötigen wir für Ihre Mitaufnahme eine Notwendigkeitsbescheinigung des Krankenhauses. Lebt noch ein weiteres Kind mit in Ihrem Haushalt, übernimmt die BIG unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Kosten für eine Haushaltshilfe. Der Krankenhausaufenthalt wird bei den Anspruchstagen des Kinderkrankengeldes nicht mit angerechnet.
Unsere beliebtesten Services
Online-Antrag: Kinderkrankengeld Ihr Kind ist krank und Sie müssen es betreuen? Dann nutzen Sie unseren Online-Antrag, um Kinderkrankengeld zu beantragen.
Mehr erfahren: Haushalthilfe bei Krankheit Wenn eines Ihrer Kinder erkrankt und Sie es ins Krankenhaus begleiten müssen, haben Sie die Möglichkeit eine Haushaltshilfe zu beantragen.
Wechseln Sie sich als Mutter und Vater bei der Pflege Ihres Kindes ab, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Wir stellen dann sicher, dass Sie Ihr Krankengeld jeweils direkt erhalten.
Kinderkrankengeld einfach erklärt
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Kinderkrankengeld wird Ihnen gezahlt, wenn Sie Ihre Kinder pflegen müssen. Unter welchen Voraussetzungen und was dann gilt erfahren Sie in diesem kurzem Erklärvideo.
Fragen zum Thema
Für wie viele Tage im Jahr der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, ist abhängig von Ihrer familiären Lebenssituation. Grundsätzlich erhalten Sie pro Kalenderjahr für jedes Kind für bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Sowohl die Mutter als auch der Vater haben einen Anspruch darauf, wenn beide berufstätig und gesetzlich versichert sind. Pro Kind können Eltern demnach für bis zu 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld bekommen. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Anteile beider Elternteile. Für Eltern oder Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern gibt es eine Höchstdauer für den Bezug von Kinderkrankengeld.
Dann können Sie und der andere gesetzlich versicherte Elternteil das Krankengeld jeweils für bis zu 35 Arbeitstage im Jahr erhalten. Insgesamt sind damit bis zu 70 Arbeitstage pro Familie abgesichert. Das gilt für Alleinerziehende ebenso.
Nach § 616 BGB haben Sie jedoch weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt, wenn Sie sich für einen verhältnismäßig nicht erheblichen Zeitraum um Ihr krankes Kind kümmern. Wurde also § 616 BGB nicht vertraglich ausgeschlossen, zahlt zunächst der Arbeitgeber für bis zu 5 Arbeitstage das Gehalt, bevor der Anspruch auf Krankengeld durch die BIG geltend gemacht werden kann. Wurde § 616 BGB hingegen ausgeschlossen, zahlt Ihnen die BIG direkt Kinderkrankengeld.
Wenn nur ein Elternteil den Anspruch auf Kinderkrankengeld wahrnehmen möchte, kann der andere gesetzlich versicherte Elternteil seine Ansprüche von 15 Arbeitstagen pro Jahr und Kind übertragen. Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Wenn ein Elternteil bei einer anderen Krankenkasse versichert ist, benötigen wir dann eine Bescheinigung über bereits genommene Kinderkrankengeldtage.
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wenn Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Freistellung von der Arbeit Einmalzahlungen erhalten haben, erhöht sich das Kinderkrankengeld auf 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, begrenzt auf das tägliche Höchstkrankengeld. Aus dem Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes sind in der Regel Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Die BIG zieht die Beitragsanteile vor der Auszahlung des Krankengeldes ab und überweist sie zusammen mit den von der BIG zu zahlenden Beitragsanteilen an die jeweilige Versicherung.
Dann fallen diese Beiträge auch beim Kinderkrankengeld an. Wie auch beim Gehalt, zahlen Sie höchstens die Hälfte der Beiträge. Den anderen Anteil übernimmt die BIG, so wie sonst Ihr Arbeitgeber. Für die Krankenversicherung brauchen Sie in dieser Zeit nichts zu zahlen.
Wie hoch die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind, hängt von den jeweils gültigen Beitragssätzen ab.
Die Kinderärzt*innen oder das Krankenhaus geben Ihnen eine Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes. Füllen Sie die Rückseite aus und senden Sie uns die unterschriebene Bescheinigung per Fax, Post, E-Mail oder digital über meineBIG zu. Wir setzen uns dann mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung und fordern eine Verdienstbescheinigung an. Sobald die Bescheinigung vorliegt, überweisen wir Ihnen das Geld.
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