Durch die BIG sind Sie bei längerer Krankheit finanziell abgesichert. Dies gilt für Arbeitnehmer in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bis dahin zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter. Sie erhalten Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, maximal 90 Prozent Ihres Nettogehalts. Das Höchstkrankengeld liegt momentan bei einem Tagessatz von 120,75 Euro, abzüglich der Beiträge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Dabei berücksichtigen wir auch die beitragspflichtigen Einmalzahlungen aus den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Arbeitsunfähigkeit.
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