Frau beim Staubsaugen

Haushaltshilfe

Sie müssen ins Krankenhaus oder sind schwer erkrankt und benötigen jemanden, der in dieser Zeit Ihre Kinder betreut und/oder Ihnen im Haushalt hilft? Die BIG unterstützt Sie und übernimmt in dem gegebenen Rahmen die Kosten für eine Haushaltshilfe.

In welchen Fällen zahlt die BIG eine Haushaltshilfe?

Während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts müssen Sie sich keine Sorgen um das Wohl Ihrer Kinder zu Hause machen. Sie haben die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe anzufordern, wenn sich niemand um den Haushalt kümmern kann. Dies gilt auch bei schweren Frakturen, Krankheiten oder Bandscheibenvorfällen sowie bei akuten ambulanten Erkrankungen.

Die BIG zahlt in besonderen Ausnahmefällen auch eine Haushaltshilfe, wenn kein Kind im Haushalt lebt. Dazu beraten wir Sie gern persönlich – rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren Rückrufservice.

Das zahlt die BIG für die Haushaltshilfe:

Die BIG übernimmt 11 Euro die Stunde. Am Tag erstatten wir maximal 88 Euro.

Schwangerschaft und Entbindung

Sie benötigen eine Haushaltshilfe wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer Entbindung? Die BIG unterstützt Sie auch hier und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Haushaltshilfe beantragen: So funktioniert es

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen oder schwer erkrankt sind und jemanden benötigen, der in dieser Zeit Ihre Kinder betreut, unterstützt Sie die BIG mit der Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe
  1. Wir benötigen ein ärztliches Attest, wenn keine stationäre Behandlung (mehr) vorliegt. Laden Sie sich dafür zunächst das PDF-Formular herunter und lassen es von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vollständig ausfüllen und unterschreiben. PDF-Vorlage Ärztliches Attest Haushaltshilfe
  2. Füllen Sie dann bitte das Online-Formular im geschützten meineBIG-Bereich aus und laden das ärztliche Attest dort hoch. Online-Antrag Haushaltshilfe
  3. Wir prüfen Ihren Antrag und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

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