Sie müssen ins Krankenhaus oder sind schwer erkrankt und benötigen jemanden, der in dieser Zeit Ihre Kinder betreut und/oder Ihnen im Haushalt hilft? Die BIG unterstützt Sie und übernimmt in dem gegebenen Rahmen die Kosten für eine Haushaltshilfe.
In welchen Fällen zahlt die BIG eine Haushaltshilfe?
Während eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts müssen Sie sich keine Sorgen um das Wohl Ihrer Kinder zu Hause machen. Sie haben die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe anzufordern, wenn sich niemand um den Haushalt kümmern kann. Dies gilt auch bei schweren Frakturen, Krankheiten oder Bandscheibenvorfällen sowie bei akuten ambulanten Erkrankungen.
Die BIG zahlt in besonderen Ausnahmefällen auch eine Haushaltshilfe, wenn kein Kind im Haushalt lebt. Dazu beraten wir Sie gern persönlich – rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren Rückrufservice.
Das zahlt die BIG für die Haushaltshilfe:
Die BIG übernimmt 11 Euro die Stunde. Am Tag erstatten wir maximal 88 Euro.
Schwangerschaft und Entbindung
Sie benötigen eine Haushaltshilfe wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer Entbindung? Die BIG unterstützt Sie auch hier und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Haushaltshilfe beantragen: So funktioniert es
Wenn Sie ins Krankenhaus müssen oder schwer erkrankt sind und jemanden benötigen, der in dieser Zeit Ihre Kinder betreut, unterstützt Sie die BIG mit der Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe
Wir benötigen ein ärztliches Attest, wenn keine stationäre Behandlung (mehr) vorliegt. Laden Sie sich dafür zunächst das PDF-Formular herunter und lassen es von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vollständig ausfüllen und unterschreiben. PDF-Vorlage Ärztliches Attest Haushaltshilfe
Füllen Sie dann bitte das Online-Formular im geschützten meineBIG-Bereich aus und laden das ärztliche Attest dort hoch. Online-Antrag Haushaltshilfe
Wir prüfen Ihren Antrag und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Fragen zum Thema
In besonderen Ausnahmefällen kann die BIG auch Haushaltshilfe zahlen, wenn kein Kind im Haushalt lebt. Dazu beraten wir Sie gern persönlich – rufen Sie uns einfach an!
0800.5456 5456
Ja, wir erstatten Ihnen 11 Euro pro Stunde und höchstens 88 Euro pro Tag. Dies gilt für Freunde, Nachbarn und Verwandte bzw. Verschwägerte ab dem 3. Grad (z. B. Tante, Neffe).
Ja, wir erstatten Ihnen angefallene Fahrkosten und den evtl. entstehenden Verdienstausfall. Hier können 11 Euro pro Stunde und höchstens 88 Euro pro Tag erstattet werden. Dies gilt für Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad sowie für Ehegatten und Lebenspartner.
Sie können Hilfe durch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Wir erstatten die anfallenden Kosten in Höhe der Vertragssätze. Bei der Suche nach einem Pflegedienst sind wir Ihnen gern behilflich.
Im Rahmen der Haushaltshilfe fällt ein Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro täglich, an. Dies gilt nicht bei Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung. Hier fällt für Sie keine Zuzahlung an.
Ihre geleisteten Zuzahlungen werden bei einem Antrag auf teilweise Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen berücksichtigt. Hier finden Sie alle Infos dazu.
Für die Dauer des stationären Aufenthalts, soweit keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Haushaltshilfe evtl. durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft wird.
Sollten die Kinder das 12. Lebensjahr bereits beendet haben, melden Sie sich gerne direkt bei uns.
Bei schweren akuten Erkrankungen wird die Dauer der Haushaltshilfe individuell geprüft, soweit keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt führen kann. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Haushaltshilfe evtl. durch den Medizinischen Dienst (MD) beurteilt wird.
Lebt ein Kind im Haushalt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht der Höchstanspruch für längstens 26 Wochen. Lebt kein Kind im Haushalt, besteht der Höchstanspruch längstens für die Dauer von 4 Wochen.
Sind Kinder im Haushalt, die das 12. Lebensjahr bereits vollendet haben, melden Sie sich gerne direkt bei uns.
Bei chronischen Erkrankungen besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe. Haushaltshilfe kann nur in Notlagen bei kurzfristigen und plötzlichen Erkrankungen beantragt werden. Chronisch Kranke können ggf. Leistungen der häuslichen Krankenpflege bekommen, wenn dadurch eine stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt werden kann. So kann die pflegerische Grundversorgung sowie die hauswirtschaftliche Versorgung bis zu vier Wochen abgedeckt werden. Eine Prüfung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD). Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach der Entbindung muss durch ein ärztliches Attest bescheinigt werden. Die medizinischen Voraussetzungen werden dann von der BIG geprüft.
Der Antrag auf Haushaltshilfe muss gestellt werden, bevor eine Person beauftragt wird. So wissen Sie sicher, ob die BIG die Kosten übernimmt.
Der tägliche Anspruch auf Haushaltshilfe wird individuell unter Berücksichtigung der Anwesenheitszeiten aller Haushaltsmitglieder festgelegt. Somit kann es innerhalb eines Krankheitszeitraums auch zu einem täglich schwankenden Anspruch kommen.