Ärztliche Zweitmeinung: Arzt prüft Röntgenaufnahme

Behandlung bei Ärztinnen und Ärzten

Mit Ihrer BIG-Versichertenkarte haben Sie Zugang zu allen zugelassenen Ärzten und Zahnärzten in Deutschland. Legen Sie einfach Ihre BIG-Versichertenkarte vor, wir übernehmen die Kosten.

Freie Arztwahl

Sie können den Arzt, zu dem Sie mit Ihrem Anliegen gehen möchten, frei wählen. Für Behandlungen bei Fachärzten benötigen Sie keine Überweisung. Es ist nur sinnvoll, insbesondere bei komplexeren Erkrankungen, den Hausarzt zuerst zu konsultieren. Er hat meist den besten Überblick über Ergebnisse und Therapien.

Suche nach Fachärzten

Mit unserer Arztsuche finden Sie Ihren Spezialisten, der Ihnen fachkundig und kompetent bei Ihren gesundheitlichen Problemen weiterhelfen kann.

eAU - die digitale Krankmeldung

Wenn Sie krankgeschrieben werden, sendet Ihre Arztpraxis Ihre Arbeitsunfähigkeitsbestätigung digital als eAU an die Krankenkasse. Der früher übliche "gelbe Schein" wird damit abgelöst. Das bedeutet, wenn Sie krankgeschrieben werden, leiten nicht Sie die Bescheinigung an die BIG weiter, sondern die Arztpraxis übernimmt das automatisch elektronisch. Sie erhalten nur noch eine Bestätigung auf Papier für Ihre Unterlagen.

Ihre Krankmeldung beim Arbeitgeber

Sie melden sich gewohnt bei Ihrem Arbeitgeber krank. Die dazu passende Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ruft Ihr Arbeitgeber elektronisch bei uns ab. Die folgenden Daten werden dabei übergeben: 

- Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit

- Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

- Erst- oder Folgemeldung

- Hinweis, ob die Arbeitsunfähigkeit durch einen (Arbeits-)Unfall oder Folgen eines (Arbeits-)Unfall entstanden ist

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Alle Informationen rund um die eAU haben wir für Sie gebündelt zusammengefasst.

Alle Details zur eAU

Telefonische Krankmeldung

Bei Ihrer bekannten Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt können Sie sich auch telefonisch krankmelden. Sie müssen dann nicht persönlich in die Arztpraxis und im Wartezimmer zwischen anderen Patientinnen Platz nehmen. Dies ist insbesondere bei Infektionswellen für alle Beteiligten vorteilhaft. Sie rufen in Ihrer Arztpraxis an und werden dann entweder mit dem Arzt verbunden, oder er ruft Sie zur weiteren Abklärung der Behandlung zurück.  Für die telefonische Krankmeldung gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Sie melden Sie bei Ihrer Ärztin oder dem behandelndem Arzt telefonisch krank, der Sie und Ihre Krankheitsgeschichte persönlich kennt (z. B. Hausarztpraxis).
  • Sie spüren lediglich leichte Symptome und leiden nicht an einer schweren Erkrankung.
  • Eine Videosprechstunde ist nicht möglich.
  • Die Krankschreibung ist auf fünf Tage begrenzt.

Überweisungsschein auf Papier

  • Ärzte für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie, Strahlentherapie und Transfusionsmedizin können nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden.
  • Handelt es sich um eine Weiter- oder Mitbehandlung, durch die der Arzt eine Auftragsleistung erbringt, muss der erstbehandelnde Arzt eine Überweisung ausstellen.

Zuzahlungen für bestimmte Leistungen

Bei bestimmten Leistungen wie z. B. bei Hilfsmitteln und Krankentransporten, gibt es einen Eigenanteil, den Sie selbst tragen. Haben Sie im Jahr Zuzahlungen von mehr als zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinnahmen, befreit die BIG Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen. Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen zahlen maximal ein Prozent.

IGeL-Leistungen beim Arzt

Individuelle Gesundheitsleistungen - oder kurz IGeL - sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Daher zahlen Sie IGeL in der Praxis privat.

Mann bei der Behandlung beim Arzt.

Ratgeber Behandlung

Ob zu Erkrankungen, Therapie oder Diagnostik: Zu ausgewählten Themen informieren Sie hier.
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