Frau füllt Formulare aus.

Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung

Grundsätzlich zahlt jeder Versicherte über 18 Jahren einen Eigenanteil für bestimmte Leistungen. Sobald Sie als Versicherter die Belastungsgrenze erreichen, springt die BIG ein und befreit Sie für den Rest des Jahres von Zuzahlungen.

Haben Sie im Jahr Zuzahlungen von mehr als zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinnahmen, befreit die BIG Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen.

Patienten mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen zahlen maximal ein Prozent der jährlichen Einnahmen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben von allen Zuzahlungen befreit. Eine Ausnahme bilden die Zuzahlungen zu Fahrkosten.

Belastungsgrenze einfach berechnen

Berechnen Sie mit unserem Zuzahlungsrechner Ihre Belastungsgrenze – ausgenommen ist die Berechnung für Zahnersatz.

Online-Antrag "Teilweise Zuzahlungsbefreiung"

Beantragen Sie hier direkt online die teilweise Befreiung von Zuzahlungen.

Teilweise Befreiung von Zuzahlungen

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Leistungen und eigene Zuzahlungen

Leistung
Höhe der Zuzahlung
Besonderheiten
Arznei- und Verbandmittel entsprechend Packungsgröße10 % (min. 5 € / max. 10 €)Liegt der Preis unter der Mindestzuzahlung, zahlen Sie nur den tatsächlichen Preis.
Fahrkosten10 % (min. 5 € / max. 10 €, allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten pro Fahrt)Zuzahlungen zu Fahrtkosten fallen an bei: Fahrten zur stationären Behandlung, Rettungsfahrten ins Krankenhaus, Krankenwagentransporten, zur ambulanten Behandlung (Übernahme der Fahrtkosten nur in Ausnahmefällen wie z. B. Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie nach vorheriger Genehmigung); auch Patienten unter 18 müssen zuzahlen.
Häusliche Krankenpflege10 % der täglichen Kosten sowie 10 € pro Verordnungmax. 28 Kalendertage im Jahr
HaushaltshilfeZuzahlung 10 % (min. 5 € / max. 10 € je Kalendertag)Nicht mehr als der tägliche Gesamtaufwand
Heilmittel, z. B. Bäder, Massagen, Krankengymnastik10 % je Heilmittel sowie 10 € je Verordnung
Hilfsmittel: zum Verbrauch bestimmt, z. B. Inkontinenzartikel10 % pro Packung, max. 10 € für den Monatsbedarfmax. 10 € pro Monat
Hilfsmittel: nicht zum Verbrauch bestimmt, z. B. Roll- und Toilettenstühle10 % (min. 5 € / max. 10 €)
Krankenhausbehandlung10 € täglichmax. 28 Kalendertage im Jahr; Ausnahmen: vor-, nach- und teilstationäre Behandlung; Patienten unter 18 Jahren; Patienten, die zu Lasten einer Berufsgenossenschaft behandelt werden, Patientinnen nach der Entbindung
Stationäre Vorsorge und Rehabilitation10 € täglichauch bei Mutter- sowie Vater-Kind-Kuren; für Anschlussheilbehandlungen max. 28 Kalendertage im Jahr (Anrechnung einer vorangegangenen Krankenhauszuzahlung)

Belastungsgrenze und Rückerstattung

Einstufung und Bescheinigung

Fragen zu Zuzahlungen

Zuzahlungsbefreiung einfach erklärt

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Zuzahlungsbefreiung einfach erklärt

Die Zuzahlungsbefreiung schränkt die Ausgaben ein, die du für medizinische Hilfen (Krankenhaus, Medikamente, Hilfsmittel, etc) ausgeben musst. Im Video erklären wir dir, was das bedeutet und wie du deine persönliche Belastungsgrenze ermitteln kannst.