IGeL sind individuelle Gesundheitsleistungen, die von den Patienten in der Praxis privat bezahlt werden. IGeL werden nicht von den gesetzlichen Krankenkasse übernommen, da sie nicht im Leistungskatalog enthalten sind.
IGeL auf dem Prüfstand
IGeL-Angebote gibt es beispielsweise in den Bereichen Vorsorge, Reisemedizin, Naturheilverfahren oder kosmetische Maßnahmen. Dabei reichen die Bewertungen der Untersuchungen von nützlich über überflüssig bis hin zu medizinisch umstritten.
Unbedingt vorher informieren
Einige der IGeL können durchaus sinnvoll sein, andere wiederum werden kritisch bewertet. Sie sollten sich daher unbedingt vorher informieren, welche dieser Leistungen für Sie wichtig ist – denn nicht jede IGeL hat auch einen erwiesenen Nutzen für die Patienten.
Unabhängiges Portal informiert
Der IGeL-Monitor will helfen, Klarheit zu schaffen: Hier finden Sie IGeL-Angebote von A-Z mit einer Nutzen-Bewertung von unabhängigen Experten. In Auftrag gegeben wurde das Portal vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS).
Gesetzliche Leistung - ja oder nein?
Der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA) entscheidet darüber, ob Leistungen in den gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden und in welchem Umfang. Die Maßnahmen und Therapieansätze werden zuvor von diesem Gremium aus Krankenkassenvertretern, niedergelassenen Ärzten und Patientenvertretern gewissenhaft geprüft und bewertet.
BIGspot - IGeL Leistungen
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IGeL steht für individuelle Gesundheitsleistungen. Helfen diese Behandlungen und warum übernimmt die Krankenkasse das dann nicht?
Fragen zum IGeL
Ihr Arzt muss Ihnen die Behandlung oder Untersuchung ausführlich erklären. Auch Nebenwirkungen, die jede medizinische Maßnahme haben kann, sollten angesprochen werden. Der Arzt sollte auch sagen können, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zur vorgeschlagenen Behandlung vorliegen.
Lassen Sie sich nicht zu einer Entscheidung drängen. IGeL sind nie dringend. Informieren Sie sich vorher über die vorgeschlagene Behandlung, am besten bei unabhängigen Beratungsstellen. Wenn der Arzt Sie bei der Entscheidung unter Druck setzt oder eine Kassenleistung verweigert, wenn Sie die IGeL ablehnen, sollten Sie dies unbedingt der Ärztekammer melden.
Da Sie die IGeL selbst bezahlen, muss der Arzt Sie unbedingt vorab über die Kosten informieren. Er ist verpflichtet, mit Ihnen vor der Behandlung einen schriftlichen Vertrag zu schließen, in dem die Kosten und weitere Bedingungen festgehalten sind.
Ärzte müssen eine nachvollziehbare Rechnung für eine IGeL stellen. Nur dann müssen Sie als Patient diese auch bezahlen.
Bereich
Leistung
Früherkennungsuntersuchungen
IGeL zur Früherkennung (auch „Vorsorge“) von Krankheiten sind meist Untersuchungen, deren Nutzen in wissenschaftlichen Studien nicht ausreichend belegt ist, z.B.: zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung; Glaukomfrüherkennung (Grüner Star); Ultraschall-Untersuchung von Organen; Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens (PSA) ohne Hinweis auf Prostata-Krebs.
Medizinisch-kosmetische Leistungen
Kosmetische Behandlungen sind meist aus medizinischer Sicht nicht notwendig, wie z.B.: ästhetische Operationen (z.B. Gesichtsstraffung, Lidkorrektur, Fettabsaugung, Entfernung von Alterswarzen, etc.); Entfernung von Tätowierungen.
Freizeit, Urlaub, Sport
IGeL in Verbindung mit Freizeit, Urlaub und Sport können sinnvoll sein. Sie werden von gesunden Menschen nachgefragt. Deshalb werden sie auch nicht durch die Krankenkassen bezahlt, z.B.: Tauglichkeitsuntersuchungen für Extremsportarten.
Ärztliche Serviceleistungen
Ärztliche Untersuchungen und Bescheinigungen außerhalb der kassenärztlichen Pflichten auf Wunsch des Patienten, z.B. Bescheinigung für den Besuch des Kindergartens, der Schule oder Sportverein oder bei Reiserücktritt; Ärztliche Berufseingangsuntersuchungen; Ärztliche Begutachtung zur Beurteilung der Wehrtauglichkeit auf Wunsch des Patienten.
Labordiagnostische Wunschleistungen
Laboruntersuchungen, die nicht in Verbindung mit einer Erkrankung stehen, z.B. Blutgruppenbestimmung auf Wunsch.
Psychotherapeutische Wunschleistungen
Als IGeL werden auch bestimmte psychotherapeutische Behandlungen angeboten, z.B. Stressbewältigungstherapie oder Paartherapie.