Ältere Tochter umarmt Mutter

Pflegegeld

Sie bekommen Pflegegeld von der BIG, wenn Sie durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde gepflegt werden. Dabei entscheiden Sie als pflegebedürftige Person frei, wie Sie das Pflegegeld verwenden. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld.

Höhe des Pflegegelds nach Pflegegrad

Pflegegrad
Pflegegeld für Pflegebedürftigen
2332,00 € / Monat
3573,00 € / Monat
4765,00 € / Monat
5947,00 € / Monat

Beratung und Unterstützung

Um sicherzustellen, dass jeder Pflegebedürftige bestmöglich gepflegt wird, muss sich jeder Pflegegeldempfänger regelmäßig von einem professionellen Pflegedienst beraten lassen: Die pflegenden Angehörigen profitieren so vom Wissen der erfahrenen Pflegekräfte und erhalten wertvolle Tipps und Empfehlungen z. B. zu sinnvollen Pflegehilfsmitteln. 

Die Beratungseinsätze sind wie folgt vorgesehen: 

  • Bei Pflegegrad 2 oder 3 ist eine halbjährliche Beratung nötig.
  • Bei Pflegegrad 4 oder 5 ist eine vierteljährliche Beratung nötig.

Bitte wenden Sie sich dafür an einen Pflegedienst Ihrer Wahl – die Kosten übernehmen wir für Sie. Diese Beratungen sind verpflichtend. Falls sie nicht gemacht werden, kann das Pflegegeld gekürzt oder komplett gestrichen werden.

Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung

Übernimmt neben einer privaten Pflegeperson zusätzlich ein Pflegedienst einen Teil der Pflege, können Sie Pflegesachleistung und Pflegegeld auch kombinieren

Infos zur Pflegesachleistung

Hier erfahren Sie mehr zu Pflegesachleistungen und den Kombinationsmöglichkeiten.

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Bestehende Pflegeleistungen umstellen

Sie können mit unserem Online-Antrag unkompliziert bestehende Pflegeleistungen umstellen.

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