Ambulante Unterstützung
Besprechen Sie mit den Mitarbeitern des Pflegedienstes, welche Hilfe Sie wie oft brauchen. Der Pflegedienst berät Sie zu der möglichen pflegerischen Versorgung. Sie schließen dann einen Vertrag mit dem Pflegedienst ab, in dem Art, Umfang und Kosten der Einsätze geregelt sind.
Pflegegrad | Maximaler monatlicher Zuschuss |
---|---|
1 | 125 € |
2 | 761,00 € |
3 | 1.432,00 € |
4 | 1.778,00 € |
5 | 2.200,00 € |
Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung
Übernimmt neben dem Pflegedienst zusätzlich eine private Pflegeperson einen Teil der Pflege, können Sie Pflegesachleistung und Pflegegeld auch kombinieren.
Dafür wird zunächst die Sachleistung mit dem Pflegedienst abgerechnet. Sie erhalten anschließend das anteilige Pflegegeld.
Pflegegeld und Pflegesachleistung zusammen ergeben 100 Prozent des maximalen Anspruchs aus Ihrem Pflegegrad.
Beispiel bei Pflegegrad 3
- maximaler monatlicher Pflegesachleistungsbetrag: 1.432,00 € / Monat
- maximales monatliches Pflegegeld 573,00 € / Monat
- Rechnung des Pflegedienstes in Höhe von 954,10 €
- Dies entspricht 70 % des Höchstanspruchs (70% von 1.363,00 € = 954,10 €).
- Anspruch auf anteiliges Pflegegeld von 30 % vom Höchstanspruch (573,00 €), also 163,50 €
Bestehende Pflegeleistungen umstellen
Sie können mit unserem Online-Antrag unkompliziert bestehende Pflegeleistungen umstellen.