Krankengeld für Arbeitnehmer - Abgesichert im Krankheitsfall
Durch die BIG sind Sie bei längerer Krankheit finanziell abgesichert. Dies gilt für Arbeitnehmer in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bis dahin zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter.
Elektronische Krankmeldung (eAU)
Arztpraxen können den bisherigen „gelben Schein“, die Arbeitsunfähigkeitsbestätigung (AU), jetzt digital an die Krankenkasse senden. Das bedeutet, wenn Sie krankgeschrieben werden, leiten Sie die Bescheinigung nicht mehr selbst an die BIG weiter, sondern die Arztpraxis übernimmt das automatisch elektronisch. Ihr Arbeitgeber ruft die Krankmeldung auch digital bei der BIG ab.
Sie erhalten dann nur noch eine Bestätigung auf Papier für Ihre Unterlagen und müssen sich wie gewohnt beim Arbeitgeber krank melden.
Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlt die BIG Krankengeld. Damit dies reibungslos und ohne große Zeitverzögerung läuft, halten Sie bitte die folgenden Schritte ein.
Erklärung ausfüllen:Das Krankengeldformular füllen Sie ganz bequem online in meineBIG aus. Zur Erklärung
Ihr Arzt sendet uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) digitalWir erhalten Ihre Krankmeldung digital als eAU von Ihrer Arztpraxis. Sollten technische Probleme bestehen oder Ihr Arzt nicht am eAU-Verfahren teilnehmen, laden Sie bitte selbst die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig bei der BIG ein. Der Arbeitsunfähigkeitsnachweis muss innerhalb einer Woche nach der Ausstellung bei uns vorliegen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Einfach hochladen über meineBIG, per Post oder E-Mail zusenden:
BIG direkt gesund
Rheinische Straße 1
44137 Dortmund
Wir überweisen das Krankengeld:Die Überweisung des Krankengeldes erfolgt zeitnah, sobald der Arbeitsunfähigkeitsnachweis eingereicht wurde und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zahlung erfolgt immer rückwirkend bis zu dem Tag, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat (Feststellungsdatum).
Arbeitgeber informieren:Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber/die Agentur für Arbeit auch während des Krankengeldbezugs über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Die Bescheinigung brauchen Sie dem Arbeitgeber nicht mehr übersenden. Diese kann Ihr Arbeitgeber digital bei uns abrufen.
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Online-Formular: Krankengeld Versichertenerklärung Sie sind länger arbeitsunfähig? Dann nutzen Sie jetzt das Online-Formular zur Krankengeld Versichertenerklärung.
Die BIG zahlt das Krankengeld für dieselbe Krankheit längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Dabei werden Anpassungen des Krankengeldes an die steigende Einkommensentwicklung bei längerer Bezugsdauer berücksichtigt. Die Anpassung ist nicht möglich, wenn Sie Krankengeld in Höhe der Leistungen der Agentur für Arbeit bekommen.
Krankengeld einfach erklärt - das sollten Sie wissen!
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Krankengeld einfach erklärt - das sollten Sie wissen!
Krankengeld ist eine der wichtigsten Leistungen einer Krankenkasse. Die BIG bildet da natürlich keine Ausnahme. Aus dem Grund haben wir unsere Kollegin aus dem Krankengeld-Team einige wichtige Fragen dazu gestellt.
Fragen zum Thema
Krankengeld soll Ihren Verdienstausfall ersetzen und orientiert sich deshalb an Ihrem regelmäßigen Arbeitsentgelt des letzten abgerechneten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Sie erhalten Krankengeld in Höhe von 70 % vom letzten Brutto, maximal 90 % des letzten Nettoarbeitsentgelts begrenzt auf das gültige Höchstkrankengeld. Beitragspflichtige Einmalzahlungen aus den letzten 12 Monaten werden bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt. Im Regelfall werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung vom Krankengeld abgezogen.
Arbeitslosengeldbezieher erhalten nach Ablauf der Leistungsfortzahlung Krankengeld in gleicher Höhe. Die Beiträge zahlt für Sie die BIG.
Die Überweisung des Krankengeldes erfolgt zeitnah, sobald der Arbeitsunfähigkeitsnachweis eingereicht wurde und alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Krankengeldzahlung erfolgt immer rückwirkend bis zu dem Tag, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat (Feststellungsdatum).
Grundsätzlich soll Ihr Krankengeld innerhalb von 3 Arbeitstagen bearbeitet sein und auf Ihr Konto überwiesen werden.
Wir bemühen uns immer um eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung von Krankengeld. Hierbei sind wir aber abhängig von verschiedenen Faktoren, die die Bearbeitungszeit beeinflussen:
Liegen uns alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen lückenlos vor?
Liegt die Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber vor?
Liegt Ihre Erklärung vor?
Bitte beachten:
Krankengeld wird immer rückwirkend bezahlt bis zum Feststellungstag vom Arzt.
Krankengeld wird immer rückwirkend gezahlt. Wenn der Arzt also noch innerhalb der Entgeltfortzahlung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausfüllt, kann kein Krankengeld gezahlt werden.
Bitte beachten:
Wir benötigen von Ihrem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld. Diese fordern wir zeitgleich mit dem Versand Ihrer Unterlagen an. Für die Bearbeitung der Verdienstbescheinigung benötigt der Arbeitgeber meist eine Vorlaufzeit. Sollte es hier zu Problemen kommen, informieren wir Sie rechtzeitig.
Während der stufenweise Wiedereingliederung gelten Sie als arbeitsunfähig. Wenn der Entgeltfortzahlungsanspruch erschöpft ist, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Arbeitsentgelt zu zahlen. Es sei denn, Ihr Tarifvertrag sieht das ausdrücklich vor.
Hinweis:
Zahlt Ihr Arbeitgeber freiwillig Arbeitsentgelt während der Wiedereingliederung, müssen wir das erzielte Arbeitsentgelt vom Krankengeld kürzen.
Das Krankengeld wird bis zu dem Tag gezahlt, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt. An diesem Tag kann Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeit zweifelsfrei beurteilen. Die weitere Dauer der Arbeitsunfähigkeit dagegen ist zunächst immer nur eine Prognose. Hierzu ein Beispiel:
Lohnfortzahlung bis 31.01. und Anspruch auf Krankengeld ab 01.02.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird vom Arzt ausgefüllt am 15.02. mit Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit bis 28.02.
Ergebnis:
Die BIG zahlt Ihnen Krankengeld bis 15.02. aus.
Für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist zunächst das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) oder die Entlassungsmitteilung der Reha-Einrichtung maßgebend. Wenn Ihr Arzt diese Einschätzung nicht teilt, so muss er die weitergehende Arbeitsunfähigkeit ausführlich begründen. Eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist hiefür nicht ausreichend. Bitte senden Sie uns eine ausführliche Stellungnahme Ihres Arztes zu und Ihren dazugehörigen Widerspruch. Anschließend wird die BIG Ihren weiteren Anspruch in Zusammenarbeit mit dem MD und dem Rentenversicherungsträger prüfen.
Empfehlung der BIG:Wir empfehlen Ihnen, bis zur abschließenden Klärung des Sachverhaltes Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen.
Mit der Vorkasse ist die Krankenkasse gemeint, bei der Sie vor Ihrem Beitritt zur BIG versichert waren. Die Angabe entfällt, wenn Sie in den letzten 3 Jahren durchgehend bei uns versichert waren.
Die Angaben sind notwendig, um Ihren Leistungsanspruch richtig zu beurteilen.
Der Entgeltfortzahlungsanspruch von 42 Tagen verkürzt sich um die Tage, in denen Sie bereits wegen der gleichen Erkrankung in den letzten 6 Monaten arbeitsunfähig waren. Entsprechend früher bekommen Sie von der BIG Krankengeld. Hierzu ein Beispiel
Arbeitsunfähig vom 01.01. bis 30.01. (30 Tage) wegen Krankheit A
Arbeitsunfähig vom 01.03. bis laufend wegen Krankheit A
Ergebnis:
Sie haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber bis 12.03. und Anspruch auf Krankengeld durch die BIG ab 13.03.
Auch während der Rehabilitationsmaßnahme haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber; ggf. unter Anrechnung von Vorerkrankungszeiten. Im Anschluss daran erhalten Sie Übergangsgeld durch den zuständigen Leistungsträger z.B. Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft.
Das Krankengeld wird rückwirkend kalendertäglich ausgezahlt (Feststellungstag vom Arzt). Bei einem Monat, der komplett mit Krankengeld belegt ist, werden grundsätzlich 30 Tage ausgezahlt (unabhängig davon, ob der Monat 28, 29 oder 31 Kalendertage hat).
Arbeitslose erhalten immer für max. 30 Tage Krankengeld (analog zum Leistungsbezug).
Sehr gerne, deswegen sind wir Deutschlands 1. Direktkrankenkasse. Sie können die Bescheinigung auch online über meineBIG bequem hochladen.
Kinderlose Versicherte zahlen einen höheren Pflegeversicherungsbeitrag.
Damit wir die Beiträge korrekt berechnen können, benötigen wir den Nachweis, ob Sie Kinder haben – unabhängig vom Alter der Kinder.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, Entgeltersatzleistungen maschinell ans Finanzamt zu übermitteln.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die von einem Privatarzt ausgestellt wurden, dürfen wir nicht anerkennen, damit die Leistung für alle gesetzlich Krankenversicherten nach gleichen Maßstäben erfolgt. Das bedeutet insbesondere, dass nach Ablauf der Entgeltfortzahlung kein Krankengeld gezahlt werden darf, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Privatarzt beurteilt wird.
Das Finanzamt benötigt die Bruttobeträge des gezahlten Krankengeldes. Beim Auszahlungsbetrag wurden die Beiträge zur Sozialversicherung bereits einbehalten und abgeführt.
Geldleistungen sind für das Jahr zu bescheinigen, in dem sie auch gezahlt wurden. Das ist das so genannte Zuflussprinzip im Steuerrecht.
Ausnahme:
Bekommen Sie eine Geldleistung bis zum 10. Januar eines Jahres gezahlt, wird dieser Betrag laut Steuerrecht dem Vorjahr zugeordnet.
Als Minijobber sind Sie Arbeitnehmer und haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie krank werden. Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht allerdings kein Anspruch auf Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse. Das liegt daran, dass die Minijob-Tätigkeit nicht vollständig sozialversicherungspflichtig ist.
Nein, Sie zahlen als Arbeitgeber zwar einen pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung. Dies ist aber nur ein Solidarbeitrag, aus dem kein eigener Krankenversicherungsschutz als Arbeitnehmer entsteht. Daher hat man in einem Minijob auch keinen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Nein, als Bezieher von Bürgergeld haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Bürgergeldempfänger sind in der Regel nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, das zur Zahlung von Krankengeld führen würde.
Nein, als Student oder Studentin besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies liegt daran, dass Studenten in einem speziellen Tarif der Krankenkassen versichert sind und somit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber haben. Dies gilt z. B. auch Mutterschaftsgeld.
Wenn Sie jedoch neben dem Studium sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben Sie in diesem Rahmen Anspruch auf Krankengeld von Ihrem Arbeitgeber.