Elektronische Patientenakte (ePA) wird 2025 automatisch für alle angelegt

Ab Januar 2025 legt die BIG für alle Versicherten – auch für Kinder – automatisch eine elektronische Patientenakte an. Diese digitale Akte wird dann zum Beispiel bei Behandlungen in der Praxis oder im Krankenhaus automatisch mit medizinischen Infos befüllt. Um als Versicherter selbst auf Ihre ePA zuzugreifen, laden Sie die ePA-App der BIG auf Ihr Smartphone oder Tablet herunter und durchlaufen eine Anmeldung. Die Nutzung ist weiterhin freiwillig.

Welche Vorteile und Funktionen die ePA bietet und wie Sie sich anmelden können, erklären wir auf dieser Seite.

Was kann die ePA?

Die elektronische Patientenakte ist Ihr Speicherort für alle Informationen rund um Ihre Gesundheit! Untersuchungsergebnisse, Behandlungen im Krankenhaus, verschriebene Medikamente – nach und nach entsteht eine Historie an Gesundheitsinformationen in der ePA, die Sie auf Ihrem Smartphone oder einem Tablet nutzen können und so immer dabeihaben – ganz ohne Papierkram. Sie behalten den Überblick über Ihre Gesundheit und bei nötigen Behandlungen kann Ihre medizinische Vorgeschichte von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten besser berücksichtigt werden.

Einige Beispiele zeigen, wie Sie und Ihre Lieben von der ePA profitieren!

Das bietet die ePA Patienten mit chronischen Krankheiten

Thomas 65 Jahre, Bluthochdruckpatient, hatte schon einen Herzinfarkt

  • Behandlungsinfos aus Arztbriefen, Krankenhausaufenthalten, Laborberichten und Infos zu Reha-Maßnahmen immer griffbereit
  • Verschriebene Medikamente im Überblick
  • Leistungsauskunft: Die BIG stellt Daten zu Ihren vergangenen Arztbesuchen oder weiteren Leistungen, die die BIG für Sie bezahlt hat, in Ihrer ePA bereit. So haben Sie den Überblick

Das bietet die ePA Patienten nach einem Unfall

Elisa, 56, Skiunfall mit Schulterverletzung, bei mehreren Praxen in Behandlung

  • Behandlungsinfos aus Arztbriefen, Krankenhausaufenthalten und Infos zu Reha-Maßnahmen immer griffbereit
  • Übersicht über Krankschreibungen durch die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)
  • Verschriebene Medikamente im Überblick
  • Leistungsauskunft: Die BIG stellt Daten zu Ihren vergangenen Arztbesuchen oder weiteren Leistungen, die die BIG für Sie bezahlt hat, in Ihrer ePA bereit. So haben Sie den Überblick
  • Alle Notfallinfos in der ePatientenkurzakte (im Laufe des Jahres 2025)

Das bietet die ePA Menschen, die jemanden pflegen

Pia, 48, pflegt ihre Mutter (Pflegegrad 4)

  • Die pflegebedürftige Person kann Pflegepersonen als Stellvertreter in der ePA einrichten. Dann hat die Pflegeperson Zugriff auf die ePA mit den Gesundheits-Daten
  • Behandlungsinfos der Mutter aus Arztbriefen, Krankenhausaufenthalten, Laborberichten und Infos zu Reha-Maßnahmen immer griffbereit
  • Verschriebene Medikamente der Mutter im Überblick
  • Leistungsauskunft: Die BIG stellt Daten zu vergangenen Arztbesuchen oder weiteren Leistungen, die die BIG für die Mutter bezahlt hat, in der ePA bereit. So haben Sie den Überblick

Widerspruchsmöglichkeit – Sie möchten keine ePA?

Sie möchten die ePA nicht nutzen? Dann können Sie widersprechen. Aktuell können wir Ihren Widerspruch noch nicht in unseren Systemen speichern, deswegen bitten wir noch um etwas Geduld. Wir informieren Sie rechtzeitig, wie Sie unkompliziert und einfach Ihren Widerspruch gegen die ePA mitteilen können.

Was ändert sich bei der ePA ab 2025?

Bis 15. Januar 2025 Ab 15. Januar 2025
ePA wird auf Wunsch angelegtePA wird automatisch für alle Versicherten angelegt, wenn nicht widersprochen wird. Auch wenn Sie die ePA nicht selbst auf dem Smartphone über die ePA-App nutzen, fügen Ärztinnen und Ärzte nach Untersuchungen oder Behandlungen medizinische Infos in Ihrer ePA hinzu, die von anderen Behandelnden eingesehen werde können.
Praxen können Daten in der ePA nur einsehen, wenn Versicherte aktiv zustimmen, Daten können auch nur teilweise freigegeben werden.Durch Einlesen der Versichertenkarte in einer Praxis können Behandelnde automatisch für 90 Tage auf Infos in der ePA zugreifen, wenn die Patientin/der Patient nicht widerspricht.
Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte und Krankenhäuser stellen Informationen über Behandlungen etc. auf Ihren Wunsch hin in die ePA Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte und Krankenhäuser stellen Informationen über Behandlungen etc. automatisch in Ihre ePA, wenn Sie dem nicht widersprochen haben.

Weitere Infos zur ePA