Anerkennung von Berufserfahrung auch ohne Ausbildung

Künftig können Berufserfahrung sowie im Beruf erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten auch ohne vorherige Ausbildung offiziell festgestellt und anerkannt werden. Dafür sorgt das neue Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG).

Das BVaDiG ermöglicht es, berufliche Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen – auch ohne vorherige Ausbildung – formal festzustellen und zu bescheinigen. Damit sollen Kompetenzen sichtbar und verwertbar gemacht und berufliche Lebensläufe auch ohne zuvor abgeschlossene Berufsausbildung honoriert werden. Die Arbeitnehmer mit Berufsvalidierung sollen damit die Möglichkeit bekommen, im bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden.

Die Validierung setzt eine Berufserfahrung über einen Zeitraum des Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf voraus. Zudem muss der zu bewertende Arbeitnehmer mindestens 25 Jahre alt sein. Dadurch soll verhindert werden, dass junge Menschen die duale Ausbildung per Berufsvalidierung umgehen.

Nachdem nun auch der Bundesrat dem Entwurf zugestimmt hat, steht dessen Inkrafttreten zum 1. August 2024 nichts mehr im Weg. Die Validierungsmöglichkeit soll ab dem 1. Januar 2025 bestehen, später soll ein Rechtsanspruch auf die Validierung hinzutreten.