Stand Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Stand zum öffentlichen Webseitenbereich und geschützten Mitgliederbereich
Nach eigener Überprüfung sind die Inhalte der Seiten im Wesentlichen zugänglich und barrierearm. Sie sind mit den zuvor genannten Anforderungen jedoch nicht vollständig vereinbar. Die folgenden Bereichen der Website sind noch nicht vollständig barrierefrei:
- Die strukturelle Semantik von Überschriften ist nicht konsistent.
- Nicht alle Bildelemente enthalten Alt-Tags
- Viele PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei
- Abkürzungen werden noch nicht barrierefrei dargestellt
- Es stehen noch keine Videos in Gebärdensprache zur Verfügung
- Nicht alle Grafiken und grafischen Bedienelemente weisen die erforderlichen Kontraste auf
- Nicht alle Tastatur-Kurzbefehle sind abschaltbar oder anpassbar
Stand: 01.08.2023
Stand zu geplanten Verbesserungen
Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit, die bei der Prüfung festgestellt werden, werden in die Website-Optimierung mit aufgenommen.
Barrieren melden
Der BIG ist es wichtig, dass Sie unsere Webseite und alle enthaltenen Online-Services gut und einfach nutzen können, damit Sie alle für Sie wichtigen Infos erhalten und Ihre Themen erledigen können.
Bitte geben Sie uns daher gerne Ihr Feedback zu Inhalten, Texten und Services, die unverständlich oder schwierig in der Anwendung sind. Mit Ihrem Feedback können wir die BIG-Webseite weiter verbessern. Bitte nutzen Sie dafür einfach dieses Kontaktformular und schreiben uns, welche Stelle problematisch für Sie war und warum. Bei Fragen zu ihrem Feedback melden wir uns bei Ihnen.
Barriere melden
Schlichtungsverfahren
Wenn nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Telefon: 030 185 272 805
Informationen in leichter Sprache
Wir informieren Sie über die Krankenversicherung und die Leistungen der BIG auch in leichter Sprache.