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Familien- und studentisch versichert
Studierende sind meist bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei bei den Eltern mitversichert. Wer über 25 Jahre alt ist oder durch eine Werkstudententätigkeit/Praktikum monatlich mehr als 535 Euro bzw. in einem Minijob mehr als 556 Euro verdient, kann nicht mehr in der Familienversicherung bleiben. Dann schließt sich die günstige Pflege- und Krankenversicherung für Studierende an. Diese besteht bis zum Ende des Semesters, in dem Du 30 Jahre alt wirst.
Beiträge studentische Krankenversicherung
Krankenversicherung | Pflegeversicherung | gesamt | |
---|---|---|---|
Studierende mit Kindern | 116,36 € | 30,78 € | 147,14 € |
Studierende über 23 Jahre ohne Kinder | 116,36 € | 35,91 € | 152,27 € |
Dieser Beitrag gilt auch für versicherungspflichtige Praktika und Ausbildungen ohne Arbeitsentgelt, eine Ausbildung des Zweiten Bildungsweges und freiwillig versicherte Berufsfachschüler.
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Versicherungsnachweis für die Uni
Du brauchst einen Nachweis über Deine Krankenversicherung für Deine Uni/FH oder das BAföG-Amt? Bestelle gerne die Bescheinigung direkt hier. Den Nachweis für Deine Uni/FH übermitteln wir digital an Deine Hochschule. Den Nachweis für das BAföG-Amt bekommst Du per Post. Weitere Informationen zum Verfahren erhältst Du dann von der jeweiligen Institution.
Beitragszuschuss für BAföG-geförderte Studenten
Wer BAföG erhält und nicht mehr familienversichert ist, kann Zuschüsse für die studentische Pflege- und Krankenversicherung bekommen. Das betrifft meist Studierende, die über 25 Jahre alt sind oder mehr als 535 Euro monatlich verdienen. Der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag ist gesetzlich festgelegt und beträgt:
Zuschuss bisher | Zuschuss ab Wintersemester 2024/2025 | |
---|---|---|
Krankenversicherung | 94 € | 102 € |
Pflegeversicherung | 28 € | 35 € |
gesamt | 122 € | 137 € |
Der Zuschuss wird nicht automatisch ausgezahlt, es muss zusammen mit dem BAföG beantragt werden. Auf diesem BAföG-Studi-Portal findet Ihr alle Informationen dazu.