Fragen zum Thema
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Sie können Ihre gesetzliche Krankenversicherung innerhalb von zwei Kalendermonaten zum Monatsende wechseln. Sie sind grundsätzlich mindestens 12 Monate (sog. Bindungsfrist) an eine Krankenkasse gebunden. Wenn sich etwas in Ihrem Versicherungsverhältnis ändert (z. B. Arbeitgeberwechsel, Ausscheiden aus der Familienversicherung), können Sie die Krankenkasse sofort wechseln.
Außer der gesetzlichen Bindungsfrist von 12 Monaten gibt es keine Einschränkungen, wie oft Sie Ihre Krankenversicherung wechseln können.
Die Frist für dem Wechsel beträgt immer zwei Monate zum Monatsende. In der folgenden Übersicht sehen Sie schnell, ab wann Sie neues Mitglied bei der BIG sein können.
- Kündigung bis Ende Januar -> BIG Mitglied ab 01.04.
- Kündigung bis Ende Februar -> BIG Mitglied ab 01.05.
- Kündigung bis bis Ende März -> BIG Mitglied ab 01.06.
- Kündigung bis bis Ende April -> BIG Mitglied ab 01.07.
- Kündigung bis Ende Mai -> BIG Mitglied ab 01.08.
- Kündigung bis Ende Juni -> BIG Mitglied ab 01.09.
- Kündigung bis Ende Juli -> BIG Mitglied ab 01.10.
- Kündigung bis Ende August -> BIG Mitglied ab 01.11.
- Kündigung bis Ende September -> BIG Mitglied ab 01.12.
- Kündigung bis Ende Oktober -> BIG Mitglied ab 01.01.
- Kündigung bis Ende November -> BIG Mitglied ab 01.02.
- Kündigung bis Ende Dezember -> BIG Mitglied ab 01.03.
Wenn sich etwas in Ihrem Versicherungsverhältnis ändert (z. B. Arbeitgeberwechsel, Ausscheiden aus der Familienversicherung), können Sie die Krankenkasse sofort wechseln.
Sobald Sie von Ihrer neuen Krankenkasse eine Mitgliedschaftsbescheinigung erhalten haben, ist es Ihre Aufgabe, diese dem Arbeitgeber vorzulegen. Ihr Arbeitgeber wird Sie dann bei der alten Krankenkasse abmelden und bei der neuen Krankenkasse anmelden.
Ja. Ein Krankenkassenwechsel ist unabhängig von der Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit möglich.
Die Rückkehr in eine gesetzliche Krankenkasse ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Angestellte müssen mit ihrem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von 73.800,00 Euro liegen - variable Gehaltsbestandteile wie Provisionen werden nicht mit einberechnet. Selbstständige müssen mit ihrer Haupttätigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechseln.
Eine pauschale Aussage, welche Krankenkasse die Beste ist, ist schwierig. Denn abgesehen vom monatlichen Beitrag, der sich aus dem allgemeinen Beitrag und dem Zusatzbeitrag ergibt, bieten alle Krankenkassen unterschiedliche Vorteile, Zusatzleistungen und Bonusprogramme an. Selbst wenn Sie zu einer Krankenkasse wechseln, die weniger Zusatzbeitrag verlangt, bezahlen Sie im schlimmsten Fall sogar mehr, weil bestimmte Zusatzleistungen von der neuen Kasse nicht bezahlt werden. Welche Zusatzleistungen die BIG bietet, haben wir Ihnen hier übersichtlich zusammengefasst.
- Zusatzleistungen der BIG Welche Vorteile bietet die BIG?
Mehr zu Zusatzleistungen der BIG erfahren
Ein Krankenkassenwechsel ist unkompliziert und mit minimalem bürokratischem Aufwand möglich. Folgen Sie einfach den oben genannten Schritten. Beim Wechsel zu einer neuen Krankenkasse erlischt Ihr Versicherungsschutz zu keinem Zeitpunkt. Erst, wenn die neue Versicherung Ihre Mitgliedschaft schriftlich bestätigt, ist Ihre bisherige Mitgliedschaft beendet.
Seit einiger Zeit gibt es eine Neuerung: Sie müssen die Krankenkasse nicht mehr selbst kündigen, das macht die neue Kasse für Sie. Die Bindungsfrist beträgt 12 Monate. Wenn sich etwas in Ihrem Versicherungsverhältnis ändert (z. B. Arbeitgeberwechsel, Ausscheiden aus der Familienversicherung), können Sie die Krankenkasse sofort wechseln.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
Selbstverständlich können auch Rentner zu den oben genannten Konditionen jederzeit ihre Krankenkasse wechseln.
Nein, bei einem Krankenkassenwechsel kann die neue Krankenkasse Sie weder ablehnen, noch bei Inanspruchnahme von Leistungen kündigen. Insofern unterscheiden sich gesetzliche Krankenkassen stark von privaten Krankenkassen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen - wie der BIG - können ausschließlich Sie der BIG kündigen, nicht umgekehrt.
Sie können Ihre gesetzliche Krankenversicherung innerhalb von zwei Kalendermonaten zum Monatsende wechseln. Wenn sich etwas in Ihrem Versicherungsverhältnis ändert (z. B. Arbeitgeberwechsel, Ausscheiden aus der Familienversicherung), können Sie die Krankenkasse sofort wechseln.
Ein Wechsel der Krankenkasse ist problemlos online möglich. Wenn Sie zur BIG wechseln möchten, füllen Sie einfach online unseren Mitgliedsantrag aus und wir übernehmen die Kündigung der alten Kasse für Sie. Die Unterlagen und Ihre Versichertenkarte erhalten Sie natürlich auf dem Postweg.