Geprüfte Qualität bei Gesundheitsapps
Es gibt viele Gesundheitsapps, nicht bei allen ist ein medizinischer Nutzen oder die Verbesserung der Versorgung nachgewiesen. Damit die medizinische Qualität, Funktionalität, Sicherheit und der Datenschutz bei den DiGA gewährleistet ist, prüft das BfArM diese digitalen Gesundheitsanwendungen und gibt sie bei positiver Bewertung entweder vorläufig oder endgültig frei.
Zugelassene DiGA
Es sind bereits einige dieser DiGA für Patienten*innen freigegeben und können von Ärzten*innen verschrieben oder direkt bei uns unter Vorlage der medizinischen Indikation eingereicht werden. Grundsätzlich werden DiGA unterschieden in:
- Apps für Smartphones oder Tablets, die über den APP-Store (Android/Apple) heruntergeladen und anschließend genutzt werden.
- Webanwendungen, die Sie über einen Browser über PC oder Laptop nutzen können.
- Aktuell zugelassene DiGA Auf der Seite des BfArM finden eine aktuellen Übersicht der aktuell geprüften und freigegebenen DiGAs inklusive Angaben zum Anwendungsgebiet und über welche Plattformen die DiGA verfügbar ist.
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So erhalten Sie Zugang zu einer DiGA
- Ihr Arzt verschreibt Ihnen eine zugelassene DiGA für einen bestimmten Zeitraum, meist sind es 90 Tage. Alternativ können Sie die Kostenübernahme der DiGA direkt bei uns beantragen mit einem Nachweis über die Indikation. Nur bereits zugelassene Anwendungen können übernommen werden.
- Sie senden uns das Rezept über unser Online-Formular zu
Zum Online-Formular in meineBIG - Sie erhalten dann von der BIG per E-Mail einen Freischaltcode für die DiGA. Handelt es sich dabei um eine App, laden Sie sich diese bitte im App-Store auf ihr Smartphone oder Tablet herunter. Den Freischaltcode geben Sie dann in die App oder in die Webanwendung, die Sie aufgerufen haben, ein. Und los geht's. Ein kleiner Tipp: Setzen Sie sich ein Lesezeichen in der Webanwendung.
- Die Kosten werden zwischen dem DiGA-Anbieter und uns direkt abgerechnet. Sie erhalten keine Rechnung für die digitalen Anwendungen. Eine direkte Kostenerstattung an Sie ist nicht möglich.
- Benötigen Sie die DiGA über einen weiteren Zeitraum, verschreibt Ihnen Ihr Arzt die DiGA erneut und Sie reichen das neue Rezept einfach über das Online-Formular ein. Oder alternativ können Sie die die Kostenübernahme auch wieder direkt bei uns mit dem Nachweis über die Indikation beantragen.
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