Verbraucheraufruf: Nutzer der Beatmungsgeräte von Philips Respironics gesucht

Verbraucherzentrale Hessen prüft rechtliche Schritte.

Im November 2022 veröffentlichte der Hersteller von Beatmungsgeräten Philips Respironics eine Sicherheitsmitteilung zu möglichen gesundheitlichen Risiken bei der Nutzung einiger seiner Gerätetypen. Der darin verarbeitete schalldämpfenden Schaumstoff aus polyesterbasiertem Polyurethan kann auch später noch zu Gesundheitsschäden führen. Betroffen sind vor allem Patienten und Patientinnen mit Schlafapnoe, die diese Geräte nutzten.

Zum Ende des Jahres 2024 drohen mögliche Ersatzansprüche zu verjähren. Die Verbraucherzentrale Hessen will prüfen, ob Maßnahmen erforderlich sind, die die Verjährung unterbrechen, und sucht betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher.

Philips Respironics hat in einigen Beatmungsgeräten PE-PUR-Schaum verarbeitet, der sich in Partikel zersetzen kann, die letztlich vom Benutzer eingeatmet werden. Darüber hinaus kann der PE-PUR-Schaum bestimmte Chemikalien freisetzen und so erhebliche Gesundheitsschädigungen nach sich ziehen. Die Gesundheitsschäden können möglicherweise auch erst in der Zukunft auftreten.

Betroffen sind alle kontinuierlichen und nicht-kontinuierlichen Beatmungsgeräte mit allen Geräteseriennummern, die vor dem 26. April 2021 hergestellt worden sind:

  • Trilogy 100
  • Trilogy 200
  • Garbin Plus, Aeris, LifeVent
  • A-Series BiPAP Hybrid A30
  • A-Series BiPAP V30 Auto
  • A-Series BiPAP A40
  • A-Series BiPAP A30
  • E30
  • DreamStation ASV
  • DreamStation ST, AVAPS
  • SystemOne ASV4
  • C-Series ASV
  • C-Series S/T und AVAPS
  • OmniLab Advanced+
  • SystemOne (Q-Series)
  • DreamStation
  • DreamStation Go
  • Dorma 400
  • Dorma 500
  • REMstar SE Auto

Wenn Sie eines der vorgenannten, vor dem 26. April 2021 hergestellten Beatmungsgeräte benutzt und gesundheitliche Schäden in Form von Atemwegserkrankungen bis hin zu toxischen karzinogenen Auswirkungen erlitten haben oder befürchten, melden Sie sich bei der Verbraucherzentrale Hessen!

Schreiben Sie an
rechtsdurchsetzung@verbraucherzentrale-hessen.de

Hintergrundinformationen

Weitere Handlungsmöglichkeit: Sammelklage in Italien

Alternativ gibt es für die Nutzer der betroffenen Beatmungsgeräte die Möglichkeit, sich einer italienischen Sammelklage gegen Philips Respironics unter Einbezug der Anwaltskanzlei Hemmerich & Rohde, Kanzlei für Medizinrecht in Reichelsheim (https://hemmerich-rohde.de/philips-sammelklage) anzuschließen. Für Fragen zur Sammelklage wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei.

Ein Merkblatt zu den Eckpunkten der Sammelklage sowie zu den Voraussetzungen zu deren Teilnahme finden sie hier: