Pflegerin mit älterer Dame im Dialog

Pflegeverträge/-qualitätsmanagement und Hospizversorgung

Die Aufgaben als Landesverband der Innungskrankenkassen in Berlin üben wir gemeinsam mit den anderen Kranken- und Pflegekassenverbänden der Ortskranken-, Betriebskranken- und Ersatzkassen aus.

Als IKK-Landesverband Berlin wirkt die BIG u. a. an folgenden Aufgabengebieten mit:

  • Abschluss von Rahmenverträgen gem. § 75 SGB XI
  • Abschluss von Versorgungsverträgen mit ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen gem. § 72 SGB XI, für Häusliche Krankenpflege (§132 a SGB V), außerklinische Intensivpflege (§ 132l SGB V) sowie Hospizversorgung ( § 39 a SGB V)
  • Veranlassung von Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI
  • Veröffentlichung der Qualitätsberichte nach § 115 SGB XI
  • Konzeptprüfung zur qualitätsgesicherten Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson nach § 42a SGB XI, inkl. Veröffentlichung des durchschnittlichen Gesamtheimentgelt nach § 87a Absatz 1 Satz 1 aller zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtungen im jeweiligen Land

Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI

Die BIG veranlasst in zugelassenen Pflegeeinrichtungen Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI. Diese werden durch den Medizinischen Dienst (MD) oder vom Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. (Careproof GmbH) durchgeführt.

Qualitätsdarstellungsverfahren nach § 115 SGB XI

Die BIG stellt sicher, dass die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Versorgungsqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet veröffentlicht werden (§ 115 SGB XI). Mit dem Pflegelotsen erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit, die Leistungen der Pflegeeinrichtungen und -dienste sowie deren Qualität und Leistungsangebot zu vergleichen. Die aktuellen Listen finden Sie hier.

Hospize und Netzwerkkoordination 

Die BIG ist Vertragspartner für stationäre und ambulante Hospize in Berlin (§ 39a SGB V) und beteiligt sich bei der Netzwerkkoordination (§ 39d SGB V).  Im Fokus stehen die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen und die Förderung und Strukturierung von Hospiz-/ Palliativnetzwerken. 

Versorgung Pflegebedürftiger bei Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch eine Pflegeperson

Ab dem 1. Juli 2024 haben pflegebedürftige Personen nach § 42a SGB XI Anspruch auf eine Versorgung in zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, wenn dort deren Pflegeperson gleichzeitig eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nimmt.

Die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen, das die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, hat unmittelbar der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen zu erstatten.

Die Vergütung erfolgt nach dem durchschnittlichen Gesamtheimentgelt nach § 87a Absatz 1 Satz 1 aller zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtungen im jeweiligen Land. Das durchschnittliche Gesamtheimentgelt wird durch die Landesverbände der Pflegekassen auf Grundlage der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres gültigen Gesamtheimentgelte ermittelt und jeweils ab dem 1. April für die Dauer eines Jahres bis zum 31. März festgelegt.

Durchschnittliches Gesamtheimentgelt aller zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Berlin

In der Zeit vom 1. April 2024 bis 31. März 2025 beträgt das durchschnittliche Gesamtheimentgelt in der Kurzzeitpflege gemäß § 87a Abs. 1 Satz 1 SGB XI für das Bundesland Berlin 202,01 Euro. Eine Differenzierung der Vergütung nach Pflegegraden wird in Berlin nicht vorgenommen.

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Ihre Ansprechpartnerin ist

Antje Breitenstein

Fon 0231.5557.1254 

big-vm@big-direkt.de