Als IKK-Landesverband Berlin wirkt die BIG u. a. an folgenden Aufgabengebieten mit:
- Abschluss von Rahmenverträgen gem. § 75 SGB XI
- Abschluss von Versorgungsverträgen mit ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen gem. § 72 SGB XI, für Häusliche Krankenpflege (§132 a SGB V), außerklinische Intensivpflege (§ 132l SGB V) sowie Hospizversorgung ( § 39 a SGB V)
- Veranlassung von Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI
- Veröffentlichung der Qualitätsberichte nach § 115 SGB XI
Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI
Die BIG veranlasst in zugelassenen Pflegeeinrichtungen Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI. Diese werden durch den Medizinischen Dienst (MD) oder vom Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. (Careproof GmbH) durchgeführt.
Qualitätsdarstellungsverfahren nach § 115 SGB XI
Die BIG stellt sicher, dass die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Versorgungsqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet veröffentlicht werden (§ 115 SGB XI). Mit dem Pflegelotsen erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit, die Leistungen der Pflegeeinrichtungen und -dienste sowie deren Qualität und Leistungsangebot zu vergleichen. Die aktuellen Listen finden Sie hier.
Hospize und Netzwerkkoordination
Die BIG ist Vertragspartner für stationäre und ambulante Hospize in Berlin (§ 39a SGB V) und beteiligt sich bei der Netzwerkkoordination (§ 39d SGB V). Im Fokus stehen die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen und die Förderung und Strukturierung von Hospiz-/ Palliativnetzwerken.