Besuch im Hospiz.

Innovationsfondprojekt Avenue-Pal: Sterben in Würde

Seine letzte Lebensphase sollte jeder Mensch so würdevoll und erträglich wie möglich erleben. Aus diesem Grund unterstützt die BIG mit weiteren Konsortialpartnern ein Projekt, das die Versorgungsqualität Sterbender verbessern soll und gleichzeitig Fragen der Ethik beantworten muss.

„Es geht darum, für den Sterbenden das Richtige zu tun, und das sind nicht unbedingt all jene Maßnahmen, die medizinisch möglich sind“, sagt Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der BIG. Das Projekt mit dem Titel „Analyse und Verbesserung des sektor- und bereichsübergreifenden Schnittstellen- und Verlegungsmanagements in der Palliativversorgung“ wird mit knapp zwei Millionen Euro vom Innovationsfonds für drei Jahre gefördert. Es ist zunächst räumlich begrenzt, soll perspektivisch jedoch auf das Bundesgebiet ausgeweitet werden. Die Gesamtprojektsteuerung übernimmt die TransMIT Gesellschaft für Technologietransfer mbH mit Sitz in Gießen.

Avenue Pal

Innovationsfondprojekt Avenue-Pal

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Ausschließlich palliative Behandlung oft das Beste

Etwa 80 Prozent der Sterbenden in Deutschland verbringen ihre letzten Tage in stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen. Häufig werden diese Patienten noch in andere Einrichtungen verlegt, eine große Belastung für die Betroffenen. Darüber hinaus werden sie häufig zu lange kurativ – etwa onkologisch oder auch intensivmedizinisch – behandelt, obwohl eine ausschließlich palliative Behandlung das Beste für sie wäre.

Auch Entlastung für Angehörige, Pflegende und Ärzte

Doch nicht nur die Lebens- und Versorgungsqualität der Sterbenden soll verbessert werden, sondern auch das Wohlergehen der betroffenen Angehörigen und Familien. Ein weiteres  wichtiges Ziel des Projekts ist: Die psychosoziale Belastung der betroffenen Berufsgruppen, insbesondere der Pflegekräfte und Ärzte in den Pflegeheimen und Krankenhäusern, wird beleuchtet. Durch das Betreuungskonzept, das entwickelt wird, sollen sie signifikant entlastet werden.

Leitlinien für das Verlegungsmanagement entwickeln

In den verschiedenen Phasen des Projektes wird zunächst die aktuelle Verlegungspraxis Sterbender durch Repräsentativbefragungen von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Angehörigen von Verstorbenen sowie Hausärzten und unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes erfasst und analysiert. Daraus werden dann Leitlinien zum Verlegungsmanagement Sterbender für Krankenhäuser und Pflegeheime entwickelt. Durch ein technologisches Assistenzsystem sollen die gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis umgesetzt werden.

Weitere Partner dabei

Zu den Konsortialpartnern gehören neben der BIG die Justus-Liebig-Universität Gießen die Gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Dienste der AWO Stadtkreis Gießen mbH, das Deutsche Krankenhausinstitut e.V., die Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg sowie die Technische Hochschule Mittelhessen. Um die hohe Qualität der Forschung und den Praxistransfer sicherzustellen, sind die Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen sowie der Hessische Städte- und Gemeindebund ergänzend eingebunden.

Innovationsfond: Ziele und Aufgaben

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss ( G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die Bundesregierung hatte zu diesem Zweck einen Innovationsfonds aufgelegt. Die zur Verfügung stehende Fördersumme betrug in den ersten drei Jahren jeweils 300 Millionen Euro jährlich. Hiervon waren 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen. Mit dem Digitale Versorgung-Gesetz wurde die Fortführung des Innovationsfonds bis zum Jahre 2024 mit einer jährlichen Fördersumme von 200 Millionen Euro beschlossen.

Die Mittel für den Fonds werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen. Das Bundesversicherungsamt hat die Aufgabe, die Finanzmittel des Innovationsfonds zu verwalten.