Was tun, wenn die Seele erkrankt und Ängste, Depressionen oder Zwänge den Alltag zur Tortur werden lassen? Als BIG-Mitglied haben Sie Anspruch auf eine Psychotherapie, soweit und solange eine seelische Erkrankung vorliegt und die Behandlung der Heilung oder der Besserung dieser Krankheit dient.
Gruppentherapeutische Grundversorgung
Menschen, die unter psychischen Belastungen oder Erkrankungen leiden, haben die Möglichkeit, unkompliziert in eine Gruppentherapie reinzuschnuppern, um zu testen, ob das eine gute Lösung für sie ist. So sammeln die Patienten*innen Erfahrungen mit Gruppentherapien und erfahren im besten Fall schon eine erste Linderung ihrer Symptome.
Dazu erläutern Therapeuten*innen, wie Gruppentherapien ablaufen, welche Vorteile sie haben und was sie bewirken können. Das passiert in zwei Formaten, entweder
- in bis zu vier 100-minütigen Sitzungen oder
- in bis zu acht 50-minütigen Sitzungen.
Dafür ist kein Antrag bei der BIG nötig, Sie können sich für die Runden einfach anmelden. Wenden Sie sich dann dafür an Ihren Therapeuten*innen oder die regionalen Terminservicestellen.
So beginnen Sie ein Psychotherapie
Sprechstunde durchführenBevor Sie ein weitergehende psychotherapeutische Behandlung beginnen, nehmen Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch. Ausnahmen gibt es für Versicherte, die aufgrund einer psychischen Erkrankung in den letzten 12 Monaten in einer stationären Krankenhausbehandlung oder rehabilitativen Behandlung waren. Vermittelt wird die Sprechstunde von der Terminservicestelle unter der Telefonnummer 116117 oder online: siehe Link Online-Terminvergabe
Psychotherapeut findenSuchen Sie sich im Anschluss einen Therapeuten mit Kassenzulassung. Die Psychotherapie kann von psychologischen Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten (Ärzte mit psychotherapeutischer Zusatzbezeichnung) durchgeführt werden. Hierbei hilft Ihnen ebenfalls die Terminservicestelle unter der Telefonnummer 116117 oder online: siehe Link. Hilfe bei der Therapeuten-Suche
Vorbereitungen für den Antrag: Die zwei bis vier Kennlernsitzungen (probatorische Sitzungen) dienen dazu, dass sich Patient*in und Therapeut*in gegenseitig kennenlernen können und als Grundlage zur Beantragung einer Psychotherapie. Während oder nach den Kennlernsitzungen überweist Ihr Therapeut Sie an Ihren Hausarzt, um einen Konsiliarbericht zu erhalten. Dabei werden unter anderem ein psychischer und somatischer Befund gemacht und seelische oder soziale Ursachen von Beschwerden und Erkrankungen festgestellt beziehungsweise ausgeschlossen.
Wir kümmern uns um den Rest:Ihr Therapeut stellt einen Antrag bei der BIG. Sie müssen sich um Nichts kümmern. Sobald wir den Antrag genehmigt haben, können Sie mit der Behandlung beginnen.
Die BIG übernimmt die Kosten:Nach der Genehmigung übernehmen wir die Kosten Ihrer Psychotherapie.
Fragen zum Thema
Seelische Erkrankungen sind äußerst vielfältig. Dazu zählen vornehmlich Ängste, Depressionen, Ess-Störungen, Süchte und Zwänge sowie Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der Rehabilitationsmaßnahmen notwendig sind.
Die Behandlung kann von psychologischen Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten (Ärzte mit psychotherapeutischer Zusatzbezeichnung) mit Kassenzulassung durchgeführt werden.
Folgende zugelassene Behandlungsverfahren sind möglich:
analytische Psychotherapie
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Verhaltenstherapie
systemische Therapie für Erwachsene
Therapien, die ausschließlich für die berufliche Anpassung oder zur Berufsförderung bestimmt sind, übernimmt die BIG nicht. Auch Erziehungsberatung, Sexualberatung, körperbezogene Therapieverfahren, darstellende Gestaltungstherapie sowie heilpädagogische oder ähnliche Maßnahmen zahlt die BIG nicht.
Ja, Sie können unter allen kassenärztlich zugelassenen Ärzten und Psychotherapeuten wählen. Sie können den Therapeuten ohne vorherigen Arztbesuch aufsuchen.
Nach zwei bis vier Sitzungen (probatorische Sitzungen) stellt der Therapeut die Diagnose. Sie können in der Zeit prüfen, ob eine vertrauensvolle Beziehung zu dem Therapeuten möglich ist. Bevor die eigentliche Behandlung beginnt, müssen Sie einen Arzt, z. B. Ihren Hausarzt, aufsuchen, um zu klären, ob eventuell eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch zu behandeln ist. Das anschließende Antrags- und Genehmigungsverfahren wickelt der Psychotherapeut direkt mit der BIG ab.
Ist der Antrag genehmigt, trägt die BIG die Behandlungskosten in voller Höhe.
Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen Sie bei der Suche freier Therapiemöglichkeiten.
Nehmen Sie telefonisch Kontakt auf, damit Ihnen ein Termin für eine Psychotherapeutische Sprechstunde oder Termine für probatorische Sitzungen vermittelt werden.
Hier finden Sie die Telefonnummer der für Ihren Wohnort zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Hier finden Sie die Telefonnummer der für Ihren Wohnort zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung