Erhalt der elektronischen Gesundheitskarte
Die Geflüchteten aus der Ukraine können ab 1. Juni 2022 Sozialleistungen über das Jobcenter oder das Sozialamt und nicht mehr über die Ausländerbehörde erhalten. Voraussetzung dafür ist eine Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels. Zudem können die Geflüchteten dann ihre Krankenkasse frei wählen und dort eine Mitgliedschaft beantragen. Von ihrer gewählten Krankenkasse erhalten sie die elektronische Gesundheitskarte. „Damit haben sie Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wie jeder andere, der gesetzlich versichert ist. Sie können ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen oder ihnen wird auch ein Krankenhausaufenthalt bezahlt“, so Peter Kaetsch.
Infos auch in ukrainischer Sprache
Den genauen Ablauf erläutert die BIG auf ihrer Homepage sowohl für Menschen, die Geflüchtete betreuen, wie auch für die Geflüchteten selbst, also auch in ukrainischer Sprache. Zudem sind dort unter verschiedenen Hotline-Nummern vertiefende Informationen zu erhalten.