Aktuelle Gesetzgebungsverfahren
Gesetzgebungsverfahren
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz sollte ursprünglich neue Impulse für die Versorgung von Patientinnen und Patienten setzen und neue Versorgungsformen, wie z.B. Gesundheitskiosks einführen. Der aktuelle Entwurf sieht nun aber vor allem eine Stärkung der hausärztlichen Versorgung vor: Die Leistungen der Hausärzte sollen nicht mehr einem Budgetdeckel unterliegen. Außerdem sollen Vorhaltepauschalen und Chronikerpauschalen eingeführt werden, die dazu führen sollen, dass gut eingestellte, chronisch kranke Patientinnen und Patienten seltener in die Praxis müssen, ohne dass die behandelnde Hausarztpraxis dadurch finanziell schlechter gestellt wird.
Ob diese Maßnahmen helfen, die Versorgung zu verbessern, ist strittig, da sie nicht auf die Bereitstellung zusätzlicher Arztzeit oder eine bessere Versorgungssteuerung zielen.
Stand April 2024: offizieller Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
- Infos zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beim Bundesgesundheitsministerium Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf der Website über das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
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Ziel des Medizinforschungsgesetzes ist die Vereinfachung, Beschleunigung und Entbürokratisierung des Genehmigungsverfahrens für klinische Prüfungen und des Zulassungsverfahrens von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Dazu sollen Zuständigkeiten der Bundesbehörden neu sortiert und eine Koordinierungsstelle geschaffen sowie Anträge vereinfacht werden. Darüber hinaus soll auch ein sogenannter "vertraulicher Erstattungspreis" eingeführt werden. Das bedeutet, dass die Preise, die die Krankenkassen für patentgeschützte Arzneien zahlen, nicht mehr öffentlich bekannt sind. Dies hätte weitreichende Folgen: In anderen europäischen Ländern werden die Preise in Deutschland als Referenz für Preisverhandlungen herangezogen, was dann nicht mehr möglich wäre. Weiterhin befürchten die Krankenkassen, dass sich die Arzneimittelpreise hochschaukeln könnten, auch nach dem Wegfall des Patentschutzes, weil keine Preistransparenz herrscht.
Stand Februar 2024: Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, wird in einigen Wochen an den Bundestag überwiesen
- Weitere Infos zum Medizinforschungsgesetz beim Bundesgesundheitgsministerium Referentenentwurf und weitere Infos rund um das geplante Gesetz
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Die Krankenhausreform wird bereits seit einigen Monaten in der (Fach-)Öffentlichkeit diskutiert. Wesentliches Element ist die Einführung einer Vorhaltevergütung für Krankenhäuser, damit sie Versorgungsleistungen vorhalten. Bisher erhalten Krankenhäuser nur für erbrachte Behandlungen Geld. Im Zusammenhang mit der Zahlung der Vorhaltevergütung werden die Krankenhäuser sogenannten Leistungsgruppen zugeordnet. Die Vorhaltevergütung erhalten die Krankenhäuser dann nur für die Leistungen ihrer Leistungsgruppen, sofern sie die entsprechenden Qualitätsvorgaben einhalten. Dadurch soll erreicht werden, dass Krankenhäuser nur noch solche Leistungen anbieten, die sie regelmäßig durchführen und eine entsprechende Qualität gewährleisten können.
Als BIG hoffen wir, dass die Reform hilft, Überkapazitäten abzubauen und eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung zu gewährleisten.
Stand April 2024: offizieller Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit
- Infos zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beim Bundesgesundheitsministerium Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf der Website über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
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Kürzlich in Kraft getretene Gesetze
Ziel des Digitalgesetzes ist es, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben. Die Kassen bieten bereits seit dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) an, diese muss von den Versicherten aber aktiv angefordert werden. Das DigiG sieht vor, dass ab dem 15. Januar 2025 jedem Versicherten automatisch eine ePA eingerichtet wird, es sei denn, die Versicherten widersprechen aktiv. Diese ePAs sollen durch Arztpraxen und Apotheken automatisch befüllt werden, damit sie stets auf dem aktuellen Stand sind. Auch die Krankenkassen sollen Daten über in Anspruch genommene Leistungen in die ePA übertragen.
Wir als BIG begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich, weil die ePA so endlich die Funktionen erfüllen kann, die sie haben soll: Unseren Versicherten einen Überblick über ihre Behandlungen ermöglichen und Diagnosen und Untersuchungsergebnisse aus anderen Praxen einfach digital bei anderen Ärzten oder Therapeuten vorlegen zu können. Auch der (automatisch befüllte) Medikationsplan hilft unseren Versicherten, den Überblick zu behalten.
Weiterhin ist vorgesehen, dass das eRezept, für das aktuell noch eine separate App genutzt werden muss, in die ePA-App integriert werden soll. Die Kassen sollen über den eRezept-Dienst außerdem Freischaltcodes für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) an ihre Versicherten ausgeben können. Das erspart nicht nur die Installation einer zusätzlichen App, sondern vereinfacht auch die Bereitstellung der Codes – ein Gewinn für unsere Versicherten und die BIG!
Darüber hinaus soll die Telemedizin weiter flexibilisiert werden. Vorgesehen ist, dass die Begrenzung der Sprechstundenanzahl, die digital erbracht werden darf, flexibilisiert wird. Ärztinnen und Ärzte sollen diese Sprechstunden auch außerhalb des Vertragsarztsitzes, z.B. in Zweigstellen oder der eigenen Häuslichkeit, erbringen dürfen. Diese Vorgaben können ein Baustein sein, um die medizinische Versorgung auch in Zeiten des Fachkräftemangels sicherzustellen.
Stand Februar 2024: Das Gesetz ist verabschiedet und tritt nun in Kraft.
- Infos zum Digitalgesetz beim Bundesgesundheitsministerium Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf der Website über das Digitalgesetz
Mehr zu Infos zum Digitalgesetz beim Bundesgesundheitsministerium erfahren - Das E-Rezept: schnell und unkompliziert zu Ihrem Medikament Informieren Sie sich, wie Sie das E-Rezept in der Apotheke einlösen können.
Mehr zu Das E-Rezept: schnell und unkompliziert zu Ihrem Medikament erfahren - Elektronische Patientenakte (ePA): der Speicher für Ihre Gesundheitsdaten Die ePA bietet Ihnen und Ihren Ärzten einen geschützten, digitalen Bereich, in dem Sie alle Ihre medizinischen Dokumente sammeln können. Lernen Sie die Funktionen kennen.
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Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen – wie der Name bereits sagt – Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten, die bei den Krankenkassen vorliegen, künftig besser zu Forschungszwecken genutzt werden.
Bereits heute besteht das sogenannte Forschungsdatenzentrum, wo die Daten der Kassen und pseudonymisierter bzw. anonymisierter Form gesammelt werden. Der Zugang zu diesen Daten ist bisher auf wenige, gesetzlich festgelegte Akteure beschränkt. Mit dem GDNG soll diese Beschränkung fallen, stattdessen soll die Nutzung prinzipiell offen, aber an bestimmte Zwecke gebunden sein (z.B. wissenschaftliche Forschung, Krankenhausplanung, Gesundheitsberichterstattung u.Ä.). Somit wird erstmals auch der Industrie ein Zugang zum Forschungsdatenzentrum ermöglicht. Die Versicherten sollen selbst entscheiden können, ob sie zusätzlich Daten aus ihrer elektronischen Patientenakte für das Forschungsdatenzentrum bereitstellen möchten.
Sicher ist, dass mit den Daten des Forschungsdatenzentrums ein wichtiger Beitrag geleistet wird, die gesundheitliche Versorgung in Deutschland zu verbessern.
Weiterhin ist vorgesehen, dass die Krankenkassen die Daten ihrer Versicherten mit Blick auf bestimmte Zwecke auswerten dürfen, z.B. um vor möglichen schwerwiegenden Gesundheitsgefahren oder möglichen Kreuzmedikationen, also Wechselwirkungen zwischen Medikamenten, zu warnen. Diese Aufgabe sollen die Kassen freiwillig übernehmen können, sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Versicherte können widersprechen, wenn sie nicht von ihrer Kasse über Gesundheitsgefahren informiert werden wollen.
Wir als BIG freuen uns, dass wir als Krankenkasse damit unsere Versicherten noch besser betreuen können und ihnen als Berater in Sachen Gesundheit an der Seite zu stehen.
Stand Februar 2024: Das Gesetz ist verabschiedet und tritt nun in Kraft.
- Infos zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz beim Bundesgesundheitsministerium Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf der Website über das Gesundheitsdatennutzungsgesetz
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Das passiert im Hintergrund bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens
Was passiert in Sachen Digitalisierung im Gesundheitssektor eigentlich hinter den Kulissen? In unserem Wissensportal be.digi halten wir Sie auf dem Laufenden. Schauen Sie direkt mal rein!