Öffentliche Zustellungen

Ein Schriftstück kann öffentlich zugestellt werden, wenn z. B. der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Dies ist im § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) geregelt.
BIG direkt gesund veröffentlicht ihre Bekanntmachungen an dieser Stelle.

Bekanntmachung(en):