Zahnvorsorge für die Kleinsten
Die Zahngesundheitsvorsorge beginnt bereits während der Schwangerschaft. Die ersten Lebenswochen sind im Mutterleib für eine gesunde Zahn- und Kieferentwicklung wichtig. 100.000 Zellen sind daran beteiligt, einen Zahn entstehen zu lassen.
Nach der Geburt können Eltern mit altersgerechter Mundpflege, Ernährung und Infektionsvermeidung die Zähne ihrer Liebsten gesund erhalten.
Um frühkindliche Karies zu reduzieren, haben auch Kleinkinder unter drei Jahren einen umfassenden Anspruch auf zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen.
Babys und Kleinkinder von 6 Monaten bis 2 Jahre
Zum ersten Mal zum Zahnarzt zur Vorsorge kann Baby ab dem sechsten Lebensmonat. Der Zahnarzt berät die Eltern und erklärt zum Beispiel die Ursachen von Erkrankungen im Mund. Eltern von Kindern bis zu drei Jahren sollten auf einen korrekten Mundschluss und die richtige Ruhelage der Zunge am Gaumen achten. Weitere Tipps erhalten Sie bei Ihrem Zahnarzt. Empfohlen wird ein erster Zahnarztbesuch zwischen dem sechsten und neunten Lebensmonat, sobald der erste Milchzahn durchbricht. Lassen Sie sich dabei in der Zahnarztpraxis zeigen, wie Sie die Zähne Ihres Kindes am besten pflegen können.
Zwischen 6 Monaten und 6 Jahren
Zweimal je Kalenderhalbjahr kann bei Kindern zwischen sechs Monaten und dem 6. Geburtstag das Auftragen von Fluoridlack genutzt werden, um den Zahnschmelz zu härten.
Von 2 bis 6 Jahren
Mit zwei Jahren findet die erste echte zahnärztliche Befundung statt. Hierbei werden unter anderem Zähne, Mund und Kiefer untersucht, die Kariesgefährdung des Kindes eingeschätzt sowie über zahngesunde Ernährung und die Optimierung der Zahnreinigung bei Ihrem Kind informiert. Kinder können bis zum sechsten Geburtstag drei Mal eine kostenfreie zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen nutzen. Der Abstand zwischen den Untersuchungen soll zwölf Monate betragen.
6 bis 17 Jahre – halbjährliche Prophylaxe
Bei Kindern und Jugendlichen ab sechs bsi einschließlich 17 Jahren sind die Prophylaxe-Leistungen noch umfangreicher. Sie können an einem kostenfreien Basisprogramm beim Zahnarzt teilnehmen. Zweimal pro Jahr geht es in die Zahnarztpraxis. Das gehört zur Untersuchung und den Prophylaxe-Maßnahmen:
Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Mundhygienestatus wird erhoben Check des Zahnfleischzustands Rillen und Grübchen der Kauflächen der großen, bleibenden Backenzähne im Ober- und Unterkiefer (also insgesamt acht Zähne) können versiegelt werden