Ihre Vorteile bei einer kieferorthopädischen Behandlung
Nach gelungener und planmäßiger Beendigung Ihrer kieferorthopädischen Behandlung erhalten Sie eine Rückerstattung Ihres Eigenanteils in Höhe von 10% bzw. 20%. Können Sie die Beurteilung des Kieferorthopäden (Grad 1 oder 2) nicht nachvollziehen und sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden, sprechen Sie uns direkt an. Ein Gutachter kann eventuell die Erstbeurteilung prüfen.
So läuft die Kieferorthopädische Behandlung ab
- Beurteilung durch den Kieferorthopäde Der Kieferorthopäde schätzt ein, wie schwer die Kiefer- oder Zahnfehlstellung ist und ordnet sie in eine der 5 kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz KIG) ein.
- Optionale ZweitmeinungKönnen Sie die Beurteilung des Kieferorthopäden (Grad 1 oder 2) nicht nachvollziehen und sind mit dem Ergebnis nicht einverstanden, sprechen Sie uns direkt an. Ein Gutachter kann eventuell die Erstbeurteilung prüfen.
- BehandlungsplanDaraus entsteht der Behandlungsplan, der Maßnahmen, voraussichtliche Dauer und die wahrscheinlichen Kosten enthält. Ihr Kieferorthopäde sendet uns diesen vor Beginn der Behandlung zu.
- Start der Behandlung Sobald der Behandlungsplan durch die BIG freigegeben ist, kann die Behandlung losgehen.
- KostenübernahmeDie BIG kann ab KIG 3 die Kosten für die Kieferorthopädie übernehmen. Die BIG übernimmt die Kosten bei genehmigten Behandlungsplänen zu 100 Prozent.
Lassen Sie sich für die Erstattung des vorläufigen Eigenanteils den Behandlungsabschluss vom Kieferorthopäden schriftlich bestätigen. Das macht er meist nach der bis zu zweijährigen Phase der Nachbetreuung („Retentionsphase“). Senden Sie uns die Bestätigung und Ihre gesammelten Eigenanteilsrechnungen in Kopie über unser Online-Formular zu und wir veranlassen die Erstattung. Die Röntgenleistungen sowie die konservierend-chirurgischen Maßnahmen rechnet Ihr Zahnarzt über die Krankenversichertenkarte ab.Online-Formular für die Erstattung der Eigenanteile der kieferorthopädischen Behandlung
Kieferorthopädie bei Erwachsenen
Ab 18 Jahren übernehmen wir die Behandlungskosten nur bei sehr schwerwiegenden Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers. Voraussetzung ist dabei, dass:
diese Erkrankung erst nach Abschluss des Körperwachstums – also nach dem 18. Geburtstag – behandelt werden kann. eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erforderlich sein muss.
Beginn und Dauer der Behandlung
Im Bestfall startet die kieferorthopädische Behandlung mit neun oder zehn Jahren - abhängig davon, wann die Milchzähne ausfallen, auch früher oder später. In der Regel dauert die Kieferorthopädie rund vier Jahre. Nachbehandlungen können erforderlich sein.
Nach einer ausführlichen Diagnostik der Zahnärzte in der Praxis erhält der Patient meist eine feste Zahnspange, die immer nachjustiert werden muss. Hierbei werden die Brackets fest auf den Zähnen verankert und mittels Draht miteinander verbunden, um die Zahnfehlstellung zu beheben. Im Anschluss erhält der Patient meist eine lose Zahnspange, die über Nacht getragen werden sollte. Nach mehrjähriger Behandlung stellt der Kieferorthopäde den Erfolg oder Nicht-Erfolg der Behandlung fest.
Unsere beliebtesten Services
- Online-Antrag: Kieferorthopädische Behandlung Senden Sie nach Behandlungsabschluss die Eigenanteilsrechnungen uns zu und wir veranlassen die Erstattung.
Mehr zu Online-Antrag: Kieferorthopädische Behandlung erfahren
Fragen zur Kieferorthopädie
Kieferorthopädie bei der BIG
Datenschutzhinweis
Beim Abspielen wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird YouTube mitgeteilt, welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, kann YouTube Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich zuzuordnen. Dies verhindern Sie, indem Sie sich vorher aus Ihrem YouTube-Account ausloggen.
Wird ein YouTube-Video gestartet, setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über das Nutzerverhalten sammeln.<br> Wer das Speichern von Cookies für das Google-Ads-Programm deaktiviert hat, wird auch beim Anschauen von YouTube-Videos mit keinen solchen Cookies rechnen müssen. YouTube legt aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen ab. Möchten Sie dies verhindern, so müssen Sie das Speichern von Cookies im Browser blockieren.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter:
https://policies.google.com/privacy
Kieferorthopädie bei der BIG
Fast jedes Kind oder Jugendlicher benötigt früher oder später eine kieferorthopädische Behandlung. Was genau heißt das und was zahlt die BIG als gesetzliche Krankenkasse?