
Materialien für Zahnfüllungen: Welche ist die beste für Sie?
Versicherte können bei Zahnfüllungen zwischen allen Materialien wählen, die in der zahnmedizinischen Versorgung anerkannt und erprobt sind:
- Direkte Füllungen werden direkt in den Zahn eingebracht.
- Indirekte Füllungen – sogenannte Einlagefüllungen oder Inlays – werden nach Abdruck in der Praxis mittels technischer Verfahren direkt vor Ort oder in einem zahntechnischen Labor hergestellt und danach in den Zahn einzementiert oder geklebt.
- Für dauerhafte Füllungen im Seitenzahnbereich stehen Legierungen aus Edelmetall und nicht-metallische Werkstoffe aus Keramik und Kunststoff zur Verfügung.
Amalgam-Verbot ab 2025: Das Wichtigste auf einen Blick
Ab 1. Januar 2025 darf Amalgam in der Europäischen Union und so auch in Deutschland grundsätzlich nicht mehr für Zahnfüllungen verwendet werden.
Es gibt weiterhin eine zusatzzahlungsfreie Füllung für BIG-Versicherte:
Im Frontzahnbereich (= die ersten 6 Zähne von Eckzahn zu Eckzahn) übernimmt die BIG die Kosten für zahnfarbene, einfache Kompositfüllungen (= Kunststofffüllungen). Im Seitenzahnbereich werden die Kosten für Zementfüllungen und einfache Kunststofffüllungen übernommen. Für bestimmte Situationen wie z.B. bei einer sehr hohen Kariesaktivität hat der der Zahnarzt oder die Zahnärztin im Einzelfall die Möglichkeit Amalgam zu verwenden. Müssen nicht entfernt werden. Intakte Amalgamfüllungen sind laut Wissenschaft unbedenklich. Kunststofffüllungen sind seit 2018 Kassenleistung für Kinder, Schwangere und Stillende. Ab 2025 kommen für Seitenzähne spezielle Materialien zum Einsatz.
Zahnfüllungen ohne Zuzahlung: Was die BIG für Sie übernimmt
- Frontzähne (Eckzahn zu Eckzahn): Einfache Kompositfüllung (Kunststoff) ohne Zuzahlung
- Seitenzähne: Kostenübernahme für Zementfüllungen und einfache Kunststofffüllungen: Den Austausch intakter Füllungen zahlt die BIG nicht.
Wann entstehen Mehrkosten beim Zahnarzt für Sie?
Wenn Sie Leistungen über diese vertragszahnärztliche Regelversorgung hinaus wünschen, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Ihr Zahnarzt rechnet die Kosten der Regelversorgung über Ihre Versichertenkarte mit der BIG ab. Die Restkosten zahlen Sie direkt an Ihren Zahnarzt. Vor Behandlungsbeginn berät Sie Ihre Zahnarztpraxis über die anfallenden Kosten und schließt mit Ihnen eine Mehrkostenvereinbarung ab.
