Auch wir stehen Ihnen zur Seite und übernehmen die Kosten für eine Hebamme vor und selbstverständlich auch in der ersten Zeit nach der Geburt.
So funktioniert die Kostenübernahme
Die BIG übernimmt die Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft bis zu einer Höhe von 250 Euro. Werdende Mütter haben damit die Möglichkeit mit der selbstgewählten freiberuflichen Hebamme - zwischen der 37. und 42. Schwangerschaftswoche - eine Rufbereitschaft zu vereinbaren. So steht die Hebamme 24 Stunden für eine persönliche Betreuung und Fragen zur Seite und ist vor Ort, wenn die Geburt naht.
- Sie zahlen die Rechnung: Sie übernehmen die Kosten zunächst selbst.
- Rechnung bei der BIG einreichenReichen Sie uns die Rechnungskopie der Hebamme ganz unkompliziert über unser Online-Formular im geschützten Servicebereich meineBIG ein. Per E-Mail oder Post können Sie uns die Unterlagen zur Erstattung auch gern zusenden.
Hier geht's zum Online-Formular - Erstattung auf Ihr Konto:Die BIG erstattet Ihnen bis zu 250 Euro des Rechnungsbetrags für die Hebammenrufbereitschaft und überweist die Summe auf das von Ihnen angegebene Konto.
Unsere beliebtesten Services
- Kostenerstattung: Hebammenrufbereitschaft Wir erstatten Ihnen die Kosten für die Hebammenrufbereitschaft.
Mehr zu Kostenerstattung: Hebammenrufbereitschaft erfahren - Suche: Hebamme finden Suchen Sie online nach freien Hebammen in Ihrer Nähe.
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Wichtig für Sie
Voraussetzung ist, dass die Hebamme eine Zulassung nach § 134a Abs. 2 SGB V besitzt oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigt ist. Die Rufbereitschaft muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe beinhalten.
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