Die Pflegeheime berechnen einen Eigenanteil für die Pflegebedürftigen, der je nach Heim unterschiedlich hoch ist. Bei diesem Eigenanteil ist es nicht wichtig, welchen Pflegegrad jemand hat – er bleibt in dem gleichen Heim immer gleich. So können Sie immer sicher sein, dass die Kosten sich nicht verändern, auch wenn der Pflegegrad steigen sollte. Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie selbst. Darüber hinaus kann das Pflegeheim Ihnen Investitionskosten in Rechnung stellen. So können z. B. Kosten für die Gebäude-Instandhaltung auf die Pflegeheimbewohner umgelegt werden.
Personen mit Pflegegrad 1 bekommen, wenn sie im Heim leben, einen Zuschuss von 125,00 Euro monatlich.
Zuschüsse je Pflegegrad
Pflegegrad | Monatlicher Zuschuss |
---|---|
2 | 770 € |
3 | 1.262,00 € |
4 | 1.775,00 € |
5 | 2.005,00 € |
Zuschüsse vollstätionäre Pflege
Es gibt einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlags richtet sich danach, wie lange die Person schon im Pflegeheim gepflegt wird. Der Zuschlag beträgt:
- bei bis zu 12 Monaten:15 Prozent
- bei mehr als 12 Monaten:30 Prozent
- bei mehr als 24 Monaten:50 Prozent
- bei mehr als 36 Monaten:75 Prozent
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
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Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
Was bezahlt die BIG zur vollstationären Pflege im Pflegeheim und was sollten Sie bei der Unterbringung im Pflegeheim beachten. Dieses Video klärt auf.