Senior zu Hause bei der Familie

Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson eine Auszeit benötigt oder selbst krank wird, können Sie die Verhinderungspflege nutzen. Statt der Pflegeperson kümmert sich dann ein ambulanter Pflegedienst, Angehörige, Freunde oder Nachbarn um den Pflegebedürftigen.

Welche Leistungen beinhaltet die Verhinderungspflege?

  • Tageweise Verhinderung Ist die Pflegeperson mehr als 8 Stunden abwesend (z.B. aufgrund einer Reha, einem Urlaub oder einem Krankenhausaufenthalt) handelt es sich um tageweise Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege kann für maximal 6 Wochen pro Jahr genutzt werden. Die Kosten für eine Ersatzkraft übernehmen wir in Höhe von maximal 1.612,00 Euro pro Jahr. Möglich ist das ab Pflegegrad 2. Für die Zeit der tageweisen Verhinderungspflege wird die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt. Für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das volle Pflegegeld gezahlt.
  • Stundenweise Verhinderung Eine Besonderheit ist die stundenweise Verhinderung der Pflegeperson, z. B. für Arztbesuche oder private Termine. Die Pflegeperson muss dabei weniger als acht Stunden am Tag abwesend sein. Dann wird die Ersatzpflege nicht auf die Höchstanspruchsdauer von 6 Wochen angerechnet und das Pflegegeld nicht gekürzt. Der jährliche Höchstanspruch beträgt ebenfalls maximal 1.612,00 Euro pro Jahr.

Verhinderungspflege durch verwandt, verschwägerte oder im gemeinsamen Haushalt lebende Personen

Wenn Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Mitglieder des Haushalts des Pflegebedürftigen die Verhinderungspflege übernehmen, wird das 1,5-fache Pflegegeld des jeweiligen Pflegegrades gezahlt.

Wenn einer verwandten oder verschwägerten Ersatzpflegeperson Fahrkosten oder Verdienstausfall entstehen, kommt die BIG dafür auf. Auch hier übernehmen wir die Kosten insgesamt in Höhe von maximal 1.612,00 Euro pro Jahr.

Online-Antrag Verhinderungspflege

Beantragen Sie online die Verhinderungspflege, wenn Ihre Pflegeperson die Pflege nicht übernehmen kann.

Zum Online-Formular in meineBIG

Ansprüche der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen

Wenn der Höchstbetrag von 1.612,00 Euro für die Verhinderungspflege nicht ausreicht, können Sie bis zu 806 Euro des jährlichen Anspruches aus der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen. Dann liegt der maximale Anspruch bei 2.418,00 Euro pro Kalenderjahr. 

Mehr Infos zur Kurzzeitpflege

Sie haben neben der Verhinderungspflege die Möglichkeit, bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung gepflegt zu werden.

Weitere Infos zur Kurzzeitpflege