Zuschuss zur teilstationären Pflege
Die BIG zahlt einen Zuschuss zu den Kosten einer teilstationären Pflege einschließlich der notwendigen medizinischen Behandlungspflege, der sozialen Betreuung und der Transportkosten. Die Einrichtung muss eine zugelassene Vertragseinrichtung der Tages- oder Nachtpflege sein. Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung, zahlen Sie selbst.
Pflegegrad | Monatlicher Leistungsbetrag |
---|---|
2 | 689 € / Monat |
3 | 1.298,00 € / Monat |
4 | 1.612,00 € / Monat |
5 | 1.995,00 € / Monat |
Bestehende Pflegeleistungen umstellen
Sie können mit unserem Online-Antrag unkompliziert bestehende Pflegeleistungen umstellen.