Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Der Gutachter geht während der Begutachtung die einzelnen Module durch und vergibt je nach den vorhandenen Fähigkeiten Punkte. Diese Punkte werden je nach Gewichtung des einzelnen Moduls unterschiedlich bewertet. Der Pflegegrad ergibt sich aus der Summe der gewichteten Punkte.
Dabei werden körperliche Einschränkungen genauso berücksichtigt wie psychische Beeinträchtigungen, z. B. durch Demenz. Gleichzeitig wird ermittelt, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind. Um einzuschätzen, wie viel Hilfe benötigt wird, betrachtet der Gutachter die gesamte Lebenswelt: Welche Dinge kann der Pflegebedürftige in seinem Alltag noch selbst machen? Kann er sich anziehen, waschen, selbst essen und seine Medikamente nehmen? Und wobei benötigt er Hilfe?
Pflegegrad einfach erklärt
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Pflegegrad einfach erklärt
Es gibt fünf verschiedene Pflegegrade. Sie bestimmen, welche Leistungen und Ansprüche Sie an die Pflegekasse haben. Wir erklären im Video, wie sich die Pflegegrade berechnen und was der Medizinische Dienst (MD) damit zu tun hat.
Ermittlung des Pflegegrads im Detail
Modul 1 – Mobilität
Das Modul Mobilität wird mit 10 Prozent gewichtet und ermittelt, wie beweglich die Person bei Aktivitäten ist, wie z.B.:
- Positionswechsel im Bett (Umdrehen, Aufsetzen, aus dem Bett aufstehen)
- Halten einer stabilen Sitzposition (z. B. auf einem weichen Sofa)
- Umsetzen
- Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs (z. B. vom Schlafzimmer in das Badezimmer oder in die Küche)
- Treppensteigen
Modul 2 – Geistige und kommunikative Fähigkeiten
Das Modul Kommunikation wird mit 7,5 Prozent gewichtet und schaut, ob folgende Fähigkeiten vorhanden sind:
- Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld (z. B. Familie, Freunde oder Nachbarn)
- örtliche Orientierung (z. B. im direkten Wohnumfeld)
- zeitliche Orientierung (aktuelles Datum oder Jahreszeit)
- Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen (z. B. Hochzeitsdatum, Geburtstage von Ehegatten oder Kindern)
- Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
- Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
- Verstehen von Sachverhalten und Informationen
- Erkennen von Gefahren und Risiken
- Mitteilung von Bedürfnissen (z. B. Hunger oder Durst)
- Verstehen von Aufforderungen
- Beteiligung an einem Gespräch
Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Das Modul Verhaltensweisen wird mit 7,5 Prozent gewichtet und ermittelt, wie häufig folgende Ereignisse auftreten bzw. Unterstützung notwendig ist durch:
- motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten (z. B. ständiges Umherlaufen)
- nächtliche Unruhe
- selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
- Beschädigen von Gegenständen
- körperlich oder verbal aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
- Abwehr von pflegerischen Maßnahmen oder Unterstützungen
- Wahnvorstellungen oder Ängste
- Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
- sozial inadäquate und sonstige pflegerelevante inadäquate Verhaltensweisen
Modul 4 – Selbstversorgung
Das Modul Selbstversorgung wird mit 40 Prozent gewichtet und beurteilt, inwieweit folgende Tätigkeiten selbstständig möglich sind:
- Waschen des Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich der Haarwäsche
- An- und Auskleiden von Unter- und Oberkörper
- Benutzen der Toilette oder eines Toilettenstuhls
- Umgang mit Inkontinenzmaterial, Dauerkatheter oder Urostoma
- Mundgerechte Zubereitung von Nahrung und Eingießen von Getränken
- Essen und Trinken
- parenterale Ernährung oder Sondenkost
Modul 5 - Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Das Modul Umgang mit Belastungen durch Krankheit wird mit 20 Prozent gewichtet und achtet darauf, wie oft Unterstützung in den folgenden Bereichen benötigt wird.
- Medikamenteneinnahme (Tabletten oder Injektionen), Versorgung intravenöser Zugänge
- Absaugen und Sauerstoffgabe
- Einreibungen, Kälte- und Wärmeanwendungen
- Messung und Deutung von Körperzuständen (z. B. Blutzuckermessung)
- Nutzung körpernaher Hilfsmittel (z. B. Prothesen)
- Verbandwechsel und Wundversorgung
- Stomaversorgung, regelmäßige Einmalkatheterisierung, Nutzung von Abführmethoden
- Einhalten einer Diät oder andere krankheits- und therapiebedingter Vorschriften
- Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung (z. B. Physiotherapie)
- Arztbesuche, Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, besonders zeitintensive Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen
- zeit- und technikintensive Maßnahmen in der häuslichen Umgebung (z. B. Hämodialyse oder Beatmung)
Modul 6 - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Das Modul Alltagsleben und soziale Kontakte wird mit 15 Prozent gewichtet. Hier beurteilt der Gutachter, ob die folgenden Tätigkeiten selbstständig möglich sind:
- Gestaltung des Tagesablaufs
- Anpassung an Veränderungen
- Ruhen und Schlafen (Einhaltung des gewohnten Tag-Nacht-Rhythmus)
- sich beschäftigen (z. B. eigenen Interessen oder Hobbys nachgehen)
- Planung von Aktivitäten (z. B. einen Urlaub buchen)
- Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
- Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes (z. B. Freunde anrufen)