Bei dieser Wohnform kann die BIG einen Zuschuss zu den Kosten zahlen, wenn mindestens drei und maximal zwölf pflegebedürftige Personen in einer Wohnung zusammenleben (ambulante Wohngruppe).
Der monatliche Zuschuss liegt bei 214 Euro. Für den Zuschuss gelten folgenden Voraussetzungen:
- Die Wohngruppe muss in einer eigenständigen Wohneinheit leben und jeder Bewohner ein eigenes Zimmer haben.
- Die Wohngruppe muss gemeinsam eine Person beschäftigten, die sich vor Ort unabhängig von der pflegerischen Versorgung um die Organisation der Wohngruppe kümmert.
Online-Antrag für den Zuschuss zu einer ambulanten Wohngruppe
Beantragen Sie hier online Ihren Zuschuss zu einer ambulanten Wohngruppe.