Die Beantragung von Pflegeleistungen für Kindern verläuft genauso wie bei Erwachsenen. Sobald wir von Ihnen einen formlosen Antrag haben, beauftragen wir den Medizinischen Dienst (MD) mit der Bitte, einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren.
Stellt die Gutachterin oder der Gutachter des MD fest, dass durch die Beeinträchtigungen des Kindes ein Pflegegrad erreicht wird, erhalten Kinder die gleichen Leistungen wie pflegebedürftige Erwachsene.
Pflegeleistungen beantragen
Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie Pflegeleistungen beantragen.
Besonderheiten bei Kindern bis zum Alter von 18 Monaten
Um natürliche Entwicklungsschwankungen zu berücksichtigen, werden Kinder bis zu einem Alter von 18 Monaten automatisch einen Pflegegrad höher eingestuft. Ab dem vollendeten 18. Lebensmonat erfolgt dann die Einstufung in den eigentlich festgestellten Pflegegrad.
Eine erneute Begutachtung durch den MD ist hierzu nicht nötig.
Summe der gewichteten Punkte | 30,00 |
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Pflegegrad unter 18 Monaten | 3 |
Pflegegrad ab 18 Monaten | 2 |