Kind mit Down-Syndrom backt lachend Plätzchen mit seiner Mutter

Pflege von Kindern

Gerade die Pflege von Kindern stellt Familien vor eine große Herausforderung. Deshalb gelten für die Feststellung des Pflegegrades von Kindern besondere Bestimmungen. Da auch gesunde Kinder mehr Unterstützung benötigen als Erwachsene, wird bei Kindern ermittelt, inwieweit die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des erkrankten Kindes von denen eines gesunden Kindes abweichen.

Die Beantragung von Pflegeleistungen für Kindern verläuft genauso wie bei Erwachsenen. Sobald wir von Ihnen einen formlosen Antrag haben, beauftragen wir den Medizinischen Dienst (MD) mit der Bitte, einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. 

Stellt die Gutachterin oder der Gutachter des MD fest, dass durch die Beeinträchtigungen des Kindes ein Pflegegrad erreicht wird, erhalten Kinder die gleichen Leistungen wie pflegebedürftige Erwachsene.

Pflegeleistungen beantragen

Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie Pflegeleistungen beantragen.

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Besonderheiten bei Kindern bis zum Alter von 18 Monaten

Um natürliche Entwicklungsschwankungen zu berücksichtigen, werden Kinder bis zu einem Alter von 18 Monaten automatisch einen Pflegegrad höher eingestuft. Ab dem vollendeten 18. Lebensmonat erfolgt dann die Einstufung in den eigentlich festgestellten Pflegegrad.

Eine erneute Begutachtung durch den MD ist hierzu nicht nötig.

Beispiel zur Einstufung
Summe der gewichteten Punkte
30,00
Pflegegrad unter 18 Monaten3
Pflegegrad ab 18 Monaten2