Pflegegrad 2: Diese Leistungen sind möglich
Leistungen | Finanzieller Zuschuss |
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Pflegegeld | bis zu 332,00 Euro monatlich |
Pflegesachleistung | bis zu 761,00 Euro monatlich |
Tagespflege | bis zu 689 Euro monatlich |
Entlastungsleistungen | 125 Euro pro Monat |
Wohngruppenzuschlag | 214 Euro monatlich |
Anschubfinanzierung von Wohngruppen | einmalig bis zu 2.500 Euro pro Person bzw. bis zu 10.000 Euro für die gesamte Wohngruppe |
Wohnumfeldverbesserung | bis zu 4.000,00 Euro |
Verhinderungspflege | bis zu 1.612,00 Euro pro Kalenderjahr, Erhöhung um bis zu 806,00 Euro aus der Kurzzeitpflege möglich |
Kurzzeitpflege | bis zu 1.774,00 Euro pro Kalenderjahr, Erhöhung um bis zu 1.612,00 Euro aus dem Anspruch auf Verhinderungspflege möglich |
Beratungseinsatz | 1x halbjährlich verpflichtend bei dem Bezug von Pflegegeld |
Vollstationäre Pflege* | 770 Euro monatlich* |
Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe | 10 % des Heimentgelts – bis zu 266 Euro monatlich |
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel | bis zu 40 Euro monatlich |
*Zuschlag für die vollstationäre Pflege
Es gibt einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. Die Höhe des Zuschlags richtet sich danach, wie lange die Person schon im Pflegeheim gepflegt wird. Der Zuschlag beträgt:
• bei bis zu 12 Monaten: 5 Prozent
• bei mehr als 12 Monaten: 25 Prozent
• bei mehr als 24 Monaten: 45 Prozent
• bei mehr als 36 Monaten: 70 Prozent
Pflegeleistungen beantragen
Wie Sie Pflegeleistungen beantragen, haben wir hier für Sie zusammengestellt.