Mutter und Kind auf dem Sofa

Familien-SCOUT: Unterstützung für krebserkrankte Eltern

Wenn in der Familie ein Elternteil eines minderjährigen Kindes an Krebs erkrankt, belastet dies die gesamte Familie sehr. Der gewohnte Alltag ist meist komplett durcheinander und stark geprägt von Ängsten und Sorgen, rund um den Krankheitsverlauf, die Kinderbetreuung und finanzielle Engpässe. Durch diese hohe Belastung kommt es häufig zu psychischen Folgeerkrankungen bei den Familienmitgliedern.

Familien-SCOUT hilft an krebserkrankten Eltern und Familien

Damit die betroffenen Familien in dieser schweren Zeit nicht alleine mit ihren Sorgen sind, unterstützt sie der Familien-SCOUT. Der Familien-SCOUT ist ein speziell ausgebildeter, fester Ansprechpartner, der die Familien telefonisch oder persönlich zu Hause unterstützt. Der Familien-SCOUT hilft den Familien bei der Organisation des Alltags, bei Anträgen und finanzieller Absicherung, bei der emotionalen Krankheitsbewältigung und auch bei der offenen Kommunikation in der Familie.

Belastungen reduzieren und Angebote schnell zugänglich machen

So lassen sich gezielt die Belastungen reduzieren und Unterstützungsangebote, wie z.B. Haushaltshilfe, Kindergartenplatz organisieren oder auch Übergangsgeld oder Renten beantragen sind leichter und schneller zugänglich. Der Familien-SCOUT hat für die Familienmitglieder immer ein offenes Ohr und hilft dabei, dass sich die Familienmitglieder nicht voneinander entfernen.

Teilnahme und Voraussetzungen für den Familien-SCOUT

  • Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
  • Das Angebot ist regional auf Nordrhein bezogen. Teilnehmende Klinken sind: Universitätsklinikum Aachen, Universitätsklinikum Bonn, Universitätsklinikum Düsseldorf
  • Ist ein Elternteil an Krebs erkrankt und es besteht ein Sorgerecht für mindestens ein minderjähriges Kind bzw. es lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit im Haushalt, erklären Sie die Teilnahme für den Familien-SCOUT schriftlich in der Klinik
  • Die Teilnahme kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.