Unterkunft und Verpflegung ärztliche Behandlung Krankenpflege Versorgung mit allen notwendigen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln Therapie- und Operationsmethoden mit fortschrittlichster Technik
Einweisung ins Krankenhaus
Erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Einweisung für eine stationäre Behandlung im Krankenhaus, können Sie damit direkt ein zugelassenes Krankenhaus Ihrer Wahl aufsuchen. Sie müssen die Verordnung nicht zur Genehmigung an die BIG senden.
Unsere beliebtesten Services
- Online-Antrag: Verdienstausfall bei stationärer Mitaufnahme Wenn Sie mit Ihrem Kind im Krankenhaus waren, beantragen Sie hier Ihren Verdienstausfall.
Mehr zu Online-Antrag: Verdienstausfall bei stationärer Mitaufnahme erfahren - Online-Antrag: Medizinisch kosmetische Behandlung Hier können Sie einen Antrag auf kosmetische und medizinisch notwendige Behandlungen stellen.
Mehr zu Online-Antrag: Medizinisch kosmetische Behandlung erfahren
Krankenhaus suchen
Finden Sie mit der Krankenhaussuche des Bundesministeriums für Gesundheit das geeignete Krankenhaus für die Behandlung, die Sie benötigen.
Rooming in – Eltern sind im Krankenhaus dabei
Wenn ein Kind im Krankenhaus behandelt werden muss, wollen die Eltern am liebsten dabei sein. Das ermöglicht das Rooming in: Ein Elternteil wird mit dem Kind im Krankenhaus aufgenommen und im gleichen Zimmer untergebracht oder, wenn das im behandelnden Krankenhaus nicht möglich ist, in der Nähe. So fehlt es dem Kind nicht an emotionaler Sicherheit und Zuwendung, die so wichtig für die Genesung sind.
Die BIG übernimmt die Kosten fürs Rooming in.
Bei der BIG gelten folgende Regeln beim Rooming in:
Rooming in ist für Kinder bis zum 9. Geburtstag möglich, in begründeten Einzelfällen auch über diese Altersgrenze hinaus. Entscheidet der Arzt im Krankenhaus, dass die Mitaufnahme eines Elternteils für den Behandlungsverlauf positiv ist, übernehmen wir die Kosten von 45 Euro pro Tag. Der Elternteil wird im Krankenhaus oder in unmittelbarer Nähe zum Kind untergebracht. Die Kosten rechnet das Krankenhaus direkt mit der BIG ab – die Eltern brauchen sich um nichts zu kümmern.
Alle Leistungen im Überblick
Fragen zur Krankenhausbehandlung
Zusätzlich abgesichert für den Krankenhausaufenthalt
Möchten Sie sich bei stationären Behandlungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus absichern, bietet Ihnen die DKV – unser Partner für Zusatzversicherungen – einige Tarife wie z.B.
Chefarztbehandlungen 1- oder 2-Bettzimmer