Die Pflege kommt zu Ihnen
Diese Grund- und Behandlungspflege erhalten Sie in sinnvollem Umfang in Ihrem Haushalt, z. B. durch eine Sozialstation oder andere geeignete Pflegekräfte. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist: Ihr Arzt bestimmt, dass sich die Behandlung ambulant realisieren lässt und ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder abgekürzt werden kann. Dabei fallen für Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr und 10,00 Euro Verordnungsgebühr an.
Behandlungspflege auch ohne Krankenhausaufenthalt
Selbst wenn eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist, übernimmt die BIG die Kosten für eine Behandlungspflege neben denen für die ärztliche Behandlung. Allerdings sind in diesen Fällen die Kosten einer Grundpflege bzw. für eine hauswirtschaftliche Versorgung ausgeschlossen.