Die folgenden Fahr- und Transportkosten übernehmen wir:
alle notwendigen Hin- und Rückfahrten zur/von der stationären Behandlung alle Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch wenn sich herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht notwendig ist alle Fahrten, bei denen ein Krankentransport mit fachlicher Betreuung erforderlich ist alle Fahrten im Zusammenhang mit einer vor- oder nachstationären Krankenhausbehandlung (mit ärztlicher Verordnung) alle Fahrten zur teilstationären Krankenhausbehandlung (mit ärztlicher Verordnung)
Für alle Fahrten gilt
Wir übernehmen die Fahrkosten bis zum nächstgelegenen geeigneten Behandlungsort mit dem günstigsten Verkehrsmittel (Sparpreis).
Das ist wichtig bei Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung
Fahrten mit einem Krankentransportwagen müssen vorher von der BIG genehmigt werden. Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung mit dem Taxi oder Mietwagen sind automatisch genehmigt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt.
Sie haben Pflegegrad 4 oder 5. Sie haben Pflegegrad 3, sind dauerhaft körperlich nicht mobil und der Arzt bestätigt das auf der Verordnung. Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "BI" und "H" (mit Nachweis über die Schwerbehinderung).
In den folgenden Ausnahmefällen übernehmen wir die Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung nur nach vorheriger Genehmigung:
Sie fahren zur Chemo-, Strahlentherapie oder zu Dialysebehandlungen. Sie vermeiden durch die ambulante Behandlung einen Krankenhausaufenthalt. Legen Sie uns dafür bitte eine ärztliche Verordnung vor, aus der dies hervorgeht.
Eigenanteile
Bei Krankenfahrten fällt ein Eigenanteil an, den Sie selbst tragen. Dies gilt auch bei Versicherten unter 18 Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind zuzahlungsbefreite Versicherte. Die BIG übernimmt die Fahrkosten vollständig für stationäre Rehabilitationsleistungen (Kuren), für die die BIG auch die Kosten übernimmt.
So beantragen Sie die Fahrkosten
- Kostenübernahme immer vor der Fahrt beantragen Beantragen Sie die Fahrkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung in jedem Fall vor Antritt der Fahrt. Senden Sie uns Ihre Verordnung über planbare Krankenfahrten bitte bis zu zwei Wochen vor Fahrtantritt per E-Mail an info@big-direkt.de, per Fax an 0231.5557-199 oder Post. Ausgenommen hiervon sind natürlich Fahrten bei einer Notfallbehandlung und stationären Behandlung. Eine nachträgliche Genehmigung ist der BIG vorbehalten.
- Automatische Abwicklung oder Rechnung einreichen Die Abrechnung zwischen den Transportunternehmen und der BIG läuft bei genehmigungsfreien Fahrten mit der Verordnung oder mit dem Genehmigungsschreiben der BIG über das Abrechnungszentrum DAVASO.
Erhalten Sie eine Rechnung vom Rettungswagen, können Sie diese gern auch direkt bei uns einreichen. Wir kümmern uns darum. - Antragsformular für die Erstattung ausfüllen Wir erstatten Ihnen die Beträge, sobald Sie uns die Rechnungen eingereicht haben. Laden Sie die Dokumente ganz einfach in meineBIG hoch.
Alternativ nutzen Sie unser PDF-Antragsformular, welches Sie am Ende dieser Seite herunterladen können.Zum Online-Antrag
Downloads
- BIG Antrag Fahrkostenerstattung beschreibbar.pdf PDF, 130 kB, nicht barrierefrei
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