Umsetz- und Hebehilfen, Aufstehhilfen/ -vorrichtungen für Sessel/Stühle
Fragen und Vertragsinformationen zu Umsetz- und Hebehilfen
Zu den Umsetz- und Hebehilfen zählen Drehscheiben, Rutschbretter, Positionswechselhilfen und Umlager- /Wendehilfen. Sie dienen dazu, Personen mit eingeschränkter Mobilität beim Positionswechsel im Bett oder beim Wechsel vom Bett in einen Rollstuhl (und umgekehrt) zu unterstützen. Sie sorgen für eine weitgehend selbständige Umsetzung durch den Betroffenen ohne Hilfen oder erleichtern die Umsetzung für die Pflegepersonen, für die gewöhnlich viel Körpereinsatz erforderlich ist.
Umsetz- und Hebehilfen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept bequem online einreichen. Oder per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für Umsetz- und Hebehilfen benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, dass Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl geben.
Nein, betragen die Kosten für Umsetz- und Hebehilfen bis zu 200,00 EUR Netto, ist keine Genehmigung nötig.
Ja, betragen die Kosten für Umsetz- und Hebehilfen mehr als 200,00 EUR Netto, ist eine Genehmigung nötig. In diesem Fall reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der BIG ein.
Bei der erstmaligen Versorgung wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl ausführlich zu Ihrer konkreten Versorgungssituation beraten, Ihren Bedarf ermitteln und Sie in die Anwendung der Produkte einweisen. Dies geschieht vor Ort, telefonisch oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durch qualifizierte Mitarbeiter des Vertragspartners. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen mit der Produktlieferung bestätigt. Sofern erforderlich, erhalten Ihre pflegenden Angehörigen oder Ihr Pflegepersonal ebenfalls eine Beratung und Einweisung.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und wird Ihnen bei Bedarf ein Ersatzhilfsmittel organisieren.
Für Umsetz- und Hebehilfen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen ein Produktsortiment ohne Mehrkosten an, mit dem Sie eine ausreichende Auswahl für Ihren individuellen Versorgungsbedarf erhalten. Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingten höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass selbst beschaffte Umsetz- und Hebehilfen ohne Rezept Ihres Arztes nicht zur Erstattung bei der BIG eingereicht werden können, es sei denn, Sie haben den Wahltarif Kostenerstattung gewählt.
Fragen und Vertragsinformationen zu Aufstehhilfen/-vorrichtungen für Sessel/Stühle
Aufstehhilfen/-vorrichtungen für Sessel/Stühle erleichtern des Aufstehens aus dem Sessel oder vom Stuhl für körperlich beeinträchtige Personen. Dazu wird das Sitzmöbel bzw. die Sitzfläche mit Hilfe eines Motors angehoben. Aufstehhilfen lassen sich problemlos in jedem häuslichen Umfeld einbinden.
Aufstehhilfen/-vorrichtungen für Sessel/Stühle erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für Aufstehhilfen/-vorrichtungen für Sessel/Stühle benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, dass Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl geben
Nein, betragen die Kosten für Aufstehhilfen/-vorrichtungen für Sessel/Stühle bis zu 200,00 EUR Netto, ist keine Genehmigung nötig.
Ja, betragen die Kosten für Aufstehhilfen/-vorrichtungen für Sessel/Stühle mehr als 200,00 EUR Netto, ist eine Genehmigung nötig. In diesem Fall reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der BIG ein.
Bei der erstmaligen Versorgung wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl ausführlich zu Ihrer konkreten Versorgungssituation beraten, Ihren Bedarf ermitteln und Sie in die Anwendung der Produkte einweisen. Dies geschieht vor Ort oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durch qualifizierte Mitarbeiter des Vertragspartners. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen mit der ersten Produktlieferung bestätigt. Sofern erforderlich, erhalten Ihre pflegenden Angehörigen oder Ihr Pflegepersonal ebenfalls eine Beratung und Einweisung.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und wird Ihnen bei Bedarf ein Ersatzhilfsmittel organisieren.
Aufstehhilfen/-vorrichtungen für Sessel/Stühle sind Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Die übrigen Badehilfen werden nicht zurückgenommen.
Ob Ihre Aufstehhilfe/-vorrichtung für Sessel/Stühle nach Ende der Nutzung zurückzugeben ist, darüber wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl aufklären.
Für Aufstehhilfen/-vorrichtungen für Sessel/Stühle entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen ein Produktsortiment ohne Mehrkosten an, mit dem Sie eine ausreichende Auswahl für Ihren individuellen Versorgungsbedarf erhalten. Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingten höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen
Bitte beachten Sie, dass selbst beschaffte Aufstehhilfen/-vorrichtungen für Sessel/Stühle ohne Rezept Ihres Arztes nicht zur Erstattung bei der BIG eingereicht werden können, es sei denn, Sie haben den Wahltarif Kostenerstattung gewählt.