Toilettenhilfen
Fragen zu Toilettenhilfen
Zu den Toilettenhilfen zählen z.B. Toilettensitzerhöhungen oder Toilettenstühle.
Toilettenhilfen werden verwendet, um die Selbstständigkeit bei der Toilettenbenutzung und der Körperhygiene aufgrund einer eingeschränkten Beweglichkeit aufrecht zu erhalten oder zu fördern.
Toilettenhilfen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für die Versorgung mit Toilettenhilfen benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Nein, betragen die Kosten für Toilettenhilfen bis zu 150,00 EUR Netto, ist keine Genehmigung nötig.
Ja, betragen die Kosten für Toilettenhilfen mehr als 150,00 EUR Netto, ist eine Genehmigung nötig. Ebenso ist eine Genehmigung bei speziellen Toilettensitzgestellen, elektrischen Toilettenaufstehhilfen oder Toilettenstühle für Kinder notwendig. In diesem Fall reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl das Rezept zur Genehmigung bei der BIG ein.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie das Hilfsmittel bedienen und worauf Sie bei der Anwendung achten müssen. Bei Bedarf kann eine Beratung und Einweisung auch bei Ihnen zuhause stattfinden.
Bei der erstmaligen Versorgung wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl ausführlich zu Ihrer konkreten Versorgungssituation beraten, Ihren Bedarf ermitteln und Sie in die Anwendung der Produkte einweisen. Dies geschieht vor Ort, telefonisch oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durch qualifizierte Mitarbeiter des Vertragspartners. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen mit der Hilfsmittelabgabe bestätigt. Sofern erforderlich, erhalten Ihre pflegenden Angehörigen oder Ihr Pflegepersonal ebenfalls eine Beratung und Einweisung.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit ein Ersatzhilfsmittel zur Verfügung oder tauscht das defekte Hilfsmittel aus.
Für eine Toilettenhilfe entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen grundsätzlich ein Hilfsmittel ohne Mehrkosten an. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel, das über das erforderliche Maß hinausgeht, tragen Sie entstehende Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.