TENS-/EMS-/FES-Geräte
Fragen zu TENS-/EMS-/FES-Geräte
TENS-/EMS-/FES-Geräte werden zur Behandlung von Schmerzen oder zur Muskelstimulation verwendet.
TENS-/EMS-/FES-Geräte erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für TENS-/EMS-/FES-Geräte benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt. Die Therapie wird zunächst für drei Monate verordnet. Ist sie erfolgreich, stellt Ihnen Ihr Arzt erneut ein Rezept für die nächsten drei Monate aus. Soll die Therapie über einen Zeitraum von sechs Monaten hinaus fortgeführt werden, erhalten Sie wieder ein Rezept von ihrem Arzt. Die Rezepte geben Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl.
Nein, für die ersten sechs Monate der Therapie mit einem TENS-/EMS-/FES-Geräte benötigen Sie keine Genehmigung.
Ja, wenn die Therapie länger als sechs Monaten angewendet werden soll, ist eine Genehmigung durch die BIG nötig. In diesem Fall reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der BIG ein.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie das Hilfsmittel bedienen und worauf Sie bei der Anwendung achten müssen. Dazu können Sie werktags von 09:00 bis 18:00 Uhr bei der telefonischen Rufbereitschaft des Vertragspartners anrufen. Falls besondere medizinische Gründe es erfordern, kann die Beratung und Einweisung auch bei Ihnen zuhause stattfinden.
Die notwendigen Elektroden bekommen Sie mit der Erstausstattung. Bei Bedarf und auf Anfrage stellt Ihnen der Vertragspartner weitere Elektroden zur Verfügung.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Gerät erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen in dieser Zeit ein Ersatzgerät zur Verfügung oder tauscht das Gerät aus.
TENS-/EMS-/FES-Geräte sind Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Für TENS-/EMS-/FES-Geräte entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung.
Der Vertragspartner bietet Ihnen grundsätzlich ein Gerät ohne Mehrkosten an. Entscheiden Sie sich für ein Gerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.