Stehhilfen
Fragen und Vertragsinformationen zu Stehhilfen
Stehhilfen werden bei einer ausgeprägten Beeinträchtigung des Stehens und Gehens eingesetzt und erleichtern das Aufstehen und Aufrichten. Zu den Stehhilfen gehören Stehständer und Schrägliegebretter. Stehständer dienen der Stabilisierung der Fuß- und Kniegelenke, wenn Steh- und Bewegungsübungen der oberen Extremitäten durchgeführt werden. Schrägliegebretter dienen ebenfalls der Stabilisierung von Rumpf und Beinen. Sie sind von der Waagerechten bis in die Senkrechte verstellbar und erleichtern damit die Kopfkontrolle und die Armfunktion.
Stehhilfen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für Stehhilfen benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, dass Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl geben.
Ja, das Rezept für die Stehhilfen reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl zur Genehmigung bei der BIG ein.
Bei der erstmaligen Versorgung wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl ausführlich zu Ihrer konkreten Versorgungssituation beraten, Ihren Bedarf ermitteln und Sie in die Anwendung der Produkte einweisen. Dies geschieht entweder vor Ort oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durch qualifizierte Mitarbeiter des Vertragspartners. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen mit der Hilfsmittelabgabe bestätigt. Sofern erforderlich, erhalten Ihre pflegenden Angehörigen oder Ihr Pflegepersonal ebenfalls eine Beratung und Einweisung.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und wird Ihnen bei Bedarf ein Ersatzhilfsmittel organisieren.
Stehhilfen sind Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden
Für Stehhilfen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen ein Produktsortiment ohne Mehrkosten an, mit dem Sie eine ausreichende Auswahl für Ihren individuellen Versorgungsbedarf erhalten. Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingten höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.