Sprechhilfen
Fragen zu Sprechhilfen
Zu den Sprechhilfen zählen Sprachverstärker, Tonerzeuger (elektronische Sprechhilfen) und Stimmprothesen (Shunt-Ventile).
Sprechhilfen werden verwendet, um eine fehlende oder beeinträchtigte Stimm- und Sprachfähigkeit auszugleichen und so sprachliche Kommunikation zu ermöglichen.
Shunt-Ventile werden nach einer totalen Kehlkopfentfernung (Laryngektomie) zur Wiederherstellung der Stimme eingesetzt.
Sprechhilfen, die nach einer Laryngektomie notwendig werden, werden von dem Vertragspartner abgegeben, der Sie mit Hilfsmitteln nach Tracheostoma / bei Laryngektomie versorgt. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche
- Vertragspartner zur Versorgung nach Tracheostoma / bei Laryngektomie finden Sie hier Vertragspartner zur Versorgung nach Tracheostoma / bei Laryngektomie finden Sie hier
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Sofern die Sprechhilfen bei anderen Krankheiten benötigt werden (z.B. bei einer Stimmbandlähmung), erhalten Sie diese bei spezialisierten Fachhändlern.
Für eine Sprechhilfe benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
- Bei der Versorgung bei Tracheostoma / nach Laryngektomie: Ja. Der Vertragspartner sendet uns hierzu einen Kostenvoranschlag zusammen mit den Rezepten auch für die weiteren Hilfsmittel zur Versorgung bei Tracheostoma / nach Laryngektomie zu.
- Bei anderen Erkrankungen: Ja, das Rezept für die Sprechhilfe reicht der Hilfsmittelanbieter Ihrer Wahl zur Genehmigung bei der BIG ein.
Der Vertragspartner bzw. Hilfsmittelanbieter Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie das Hilfsmittel anwenden und worauf Sie bei der Anwendung und Pflege achten müssen.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner bzw. Hilfsmittelanbieter, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und stellt Ihnen für diese Zeit ein Ersatzhilfsmittel zur Verfügung oder tauscht das defekte Hilfsmittel aus.
Für eine Sprechhilfe entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Hilfsmittelanbieter lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.