Real-Time-Messgeräte (rtCGM)
Fragen zu rtCGM-Systemen
rtCGM = real time continuous glucose measurement kann übersetzt werden mit der kontinuierlichen Messung von Glukosewerten in Echtzeit. rtCGM-Systeme bestehen aus einem Sensor, ggf. einem Transmitter (abhängig vom System) und einem Empfänger. Dabei befindet sich der Sensor im Unterhautfettgewebe. Der Transmitter, falls vorhanden, wird auf den Sensor befestigt und übermittelt die gemessenen Glukosewerte an den Empfänger, ein kleines Gerät für die Hosentasche.
Der Senor misst rund um die Uhr in Echtzeit oder in Abständen von wenigen Minuten den intestitiellen Glukosegehalt. Der intestitielle Glukosegehalt wird aus der Gewebsflüssigkeit des Unterhautfettgewebes bestimmt. Er unterscheidet sich vom kapilären Blutzucker, der aus der Fingerbeere über die herkömmliche Blutzuckermessung entnommen wird. Der intestitielle Glukosegehalt ist z.B. nach Mahlzeiteneinnahme nicht gleich so hoch wie der Blutzucker, da er etwas verspätet im Unterhautfettgewebe eintrifft. Das heißt, jeder rtCGM-Träger muss zunächst lernen, diese Glukosewerte im Vergleich zum kapillär gewonnenen Blutzucker zu interpretieren und die richtigen Maßnahmen und Reaktionen zu ergreifen.
Wird der persönlich einstellbare Grenzwert erreicht, löst der Sensor (dieser liegt im Unterhautfettgewebe) einen Alarm am Empfangsgerät aus und warnt seinen Träger so rund um die Uhr vor Über- und/oder Unterzuckerungen.
Mit der Verwendung eines rtCGM-Systems soll der Träger seinen täglichen Blutzuckerverlauf kennen lernen und in die Lage versetzt werden, diesen optimal zu kontrollieren. Er soll Situationen der Über- und/oder Unterzuckerung besser einschätzen können und lernen, diese am besten proaktiv zu vermeiden. Das Ziel dieser Therapie ist auch, mit Hilfe des rtCGM-Systems im Bereich des mit dem Diabetologen vereinbarten Zielblutzuckers zu bleiben und den Toleranzbereich nicht zu verlassen.
Das gefährliche am Diabetes sind die Blutzuckerschwankungen, denen gerade Typ 1 Diabetiker ausgesetzt sind. Über- und Unterzuckerungen sorgen für besonders starke Gefäßbelastungen und verursachen Komplikationen wie z.B. Retinopathie, Nierenerkrankungen, Gefäßverschlüsse, Wundheilungsstörungen.
Durch die Verwendung von intestitiellen Glukosemessgeräten soll nach einer gewissen Nutzungsdauer eine Stabilisierung des Diabetes erreicht werden. Ist dies erreicht, lässt sich der Diabetes idealerweise mit den herkömmlichen Methoden der Blutzuckermessung auch ohne rtCGM gut einstellen. Anders sieht es aus, wenn Sie mit der Anwendung nicht zurechtkommen. In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte an die BIG.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierfür einen Beschluss gefasst, in dem beschrieben ist, wann und für wen ein rtCGM geeignet ist und durch wen es zu verordnen ist.
- Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
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- Es liegt ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus bei Ihnen vor.
- Sie bedürfen einer intensivierten Insulinbehandlung, sind in der Selbstbehandlung geschult und wenden sie an.
- Die zwischen Ihrem Arzt und Ihnen festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung können auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation nicht erreicht werden.
Als intensiviert ist eine Insulintherapie anzusehen, wenn Sie Zeitpunkt und Mahlzeiten selbst frei festlegen und die Menge an Insulin mit der Menge der aufzunehmenden Kohlenhydrate selbst berechnen.
Folgende Fachärzte dürfen das Rezept ausstellen:
Facharzt für Innere Medizin, Endokrinologie und Diabetologie oder Facharzt für Innere Medizin, für Allgemeinmedizin oder für Kinder- und Jugendmedizin, jeweils mit der Anerkennung „Diabetologie“ oder „Diabetologie Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) bzw. mit vergleichbarer Qualifikationen oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerkennung „Kinder-Endokrinologie und –Diabetologie“
Für die Versorgung mit einem rtCGM System benötigen Sie ein Rezept von einem Facharzt, das Sie bitte der BIG oder dem Vertragspartner direkt übergeben.
Ja, die Versorgung mit einem rtCGM-System wird durch die BIG genehmigt. Vor der Genehmigung wird i.d.R. der Medizinische Dienst mit der Prüfung beauftragt.
Zur Begutachtung des Antrages ist es hilfreich, wenn Sie als Versicherter und Ihr behandelnder Arzt folgende Unterlagen an den MD schicken. Hierzu haben wir eine Checkliste vorbereitet:
Unterlagen, für den Antrag auf Versorgung mit einem rtCGM System, die vom Versicherten vorgelegt werden sollten:
Blutzuckerdokumentation der letzten drei Monate unter (CSII-/ ICT-Therapie) Blutzuckerwerte mit Datum und Uhrzeit (mind. 4 besser 6-7 Messungen pro Tag) Wert einer mind. einmal wöchentlichen BZ-Messung nach 24:00 Uhr Konsumierte BE/ KE + verabreichte Dosen des schnellwirksamen Insulins Mitteilung der aktuellen BE- und Korrektur-Faktoren Mitteilung der aktuellen Basalrate Welche Maßnahmen wurden bei welchen Ereignissen ergriffen (z.B. Sport/ Krankheit/ Hypoglykämie?) Kopie des „Gesundheitspass/Diabetespass“ alternativ HbA1c-Werte der letzten 12 Monate
Unterlagen, die vom behandelnden Diabetologen vorgelegt werden sollten:
Eine ausführliche diabetologische Stellungnahme über die Notwendigkeit eines CGM-Systems mit folgenden Inhalten, sofern diese in Frage kommen:
Beschreibung konkreter Probleme bei der Blutzuckereinstellung Therapiecompliance des Versicherten, Korrekturregel via CSII Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Blutzuckereinstellung wurden ergriffen? Welche individuellen Therapieziele wurden wann definiert? Wie und wie oft wurden die individuellen Therapieziele überprüft? Was ist der Grund, warum individuelle Therapieziele nicht erreicht wurden? Ärztliche Begründung, warum die individuell festgelegten Therapieziele nicht mit konventioneller Therapiesteuerung via kapillarer BZ-Messung zu erreichen sind. Epikrisen stationärer Aufenthalte Häufigkeit von Hypoglykämien (ggf. mit Fremdhilfebedarf) der letzten 24 Monate Relevante Aspekte aus der individuellen Lebenssituation Aktuell und bisher verwendete Insuline Therapieplan der Insulin(pumpen)therapie einschließlich BE-Faktor / Korrektur-Faktor / Basalinsulin/-rateneinstellung / Beschreibung besonderer Ereignisse / HbA1c-Werte der letzten 12 Monate Wann und welche Schulungsmaßnahmen zum Diabetes mellitus wurden durchgeführt? Mitteilung der individuell vereinbarten Therapieziele unter CSII Mitteilung, welche Optimierungen mit der CSII Therapie durchgeführt werden? Aus welchem Grund ist aktuell eine rtCGM-Versorgung medizinisch notwendig? Liegt ein Schulungsnachweis für rtCGM-Geräte vor? Welche Ergebnisse/ Therapieziele konnten damit bisher erreicht werden? Welche individuell vereinbarten Therapieziele sollen mit dem rtCGM-Gerät erreicht werden?
rtCGM-Systeme erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Bei der erstmaligen Versorgung wird Ihnen das Messsystem (Sensoren, ggf. Transmitter und Lesegerät) von dem Vertragspartner Ihrer Wahl zugesandt, entweder an Ihren Wohnort oder an die Praxis Ihres behandelnden Arztes. Die Einweisung in den Gebrauch und die Pflege des Messsystems erfolgt durch den Vertragspartner direkt in Ihrer behandelnden Arztpraxis oder als Online-Schulung, sofern der Vertragspartner diese anbietet. Auf Ihren Wunsch kann die Einweisung auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Folgelieferungen der Sensoren und ggf. Transmitter erhalten Sie per Post oder über einen Lieferdienst. Die Lieferintervalle für Folgelieferungen stimmen Sie bitte gemeinsam mit dem Vertragspartner ab.
Falls Sie zusätzliche Informationen zur Anwendung benötigen oder weiteren Beratungsbedarf haben, können Sie den Vertragspartner unter seiner Service-Hotline kontaktieren. Die Telefonnummer erhalten Sie mit der erstmaligen Lieferung des Messsystems.
Die Versorgung mit Sensoren und ggf. Transmittern wird in der Regel ein Jahr genehmigt. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich monatlich oder quartalsweise.
Benötigen Sie für das Folgejahr neue Sensoren oder Transmitter, erhalten Sie von Ihrem Arzt ein neues Rezept.
Kontaktieren Sie dann den Vertragspartner, um die Details der Nachlieferung zu klären.
Werfen Sie auf keinen Fall defekte Sensoren oder Transmitter weg, sondern wenden Sie sich in diesem Fall immer an den Vertragspartner Ihrer Wahl, falls ein Sensor oder ggf. Transmitter einmal nicht funktioniert oder vor dem Ablauf der üblichen Laufzeit ausfällt. Der Vertragspartner wird den defekten Sensor oder Transmitter kostenfrei austauschen.
Für das rtCGM-System sowie den Nachlieferungen von Sensoren und ggf. Transmittern entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung.
Bitte beachten Sie, dass ein selbst beschafftes rtCGM-System selbst mit Rezept Ihres Arztes von der BIG nicht erstattet werden darf.