Orthopädische Schuhe
Fragen zu orthopädischen Schuhen
Schuhe sind grundsätzlich Bekleidungsstücke und zählen zu den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Liegen bestimmte Krankheitsbilder oder Funktionsstörungen vor, können Schuhe medizinisch verordnet werden. Zu den Leistungen der BIG zählen orthopädische Maßschuhe, Therapieschuhe, orthopädische Schuhzurichtungen an Konfektionsschuhen, Diabetes adaptierte Fußbettungen, konfektionierte Schutzschuhe für Diabetiker.
- Orthopädische Schuhzurichtungen am Konfektionsschuh werden in den herkömmlichen Schuh (Konfektionsschuh) eingebaut, wenn durch Fußbeschwerden die Gehfähigkeit eingeschränkt ist. Durch Umgestaltung des vorhandenen Schuhs sollen die Fußbeschwerden gemindert oder beseitigt und eine besseres Gehen ermöglicht werden.
- Orthopädische Maßschuhe werden bei krankheitsbedingten Fußdeformationen eingesetzt, bei denen orthopädische Schuhzurichtungen, orthopädische Einlagen oder Krankengymnastik nicht ausreichen. Sie sollen ein angemessenes Gehen ermöglichen oder aufrechterhalten.
- Therapieschuhe dienen der zeitlich begrenzten Ruhigstellung, der Entlastung oder der Frühmobilisation des Fußes nach Verletzungen oder Operationen.
- Diabetes adaptierte Fußbettungen bzw. konfektionierte Schutzschuhe für Diabetiker kommen bei länger bestehendem Diabetes mellitus mit Komplikationen im Bereich der Fußweichteile, der Fußmuskulatur, der Nerven, der Durchblutung oder der Haut zum Einsatz, um vor Druckstellen und Schäden zu schützen.
Orthopädische Schuhe erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet
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Für die Versorgung mit orthopädischen Schuhen benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Ja, das Rezept über orthopädische Schuhe sowie die Trittspur und Fotodokumentation reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl zur Genehmigung bei der BIG ein.
Nein, für diese Rezepte ist keine Genehmigung notwendig:
- Verbandschuhe
- erstmalige Versorgung mit Fußentlastungsschuhen
- Diabetes-Schutzschuhe in der Folgeversorgung, sofern die Folgeversorgung Umfang und Qualität der Vorversorgung entspricht
- orthopädische Zurüstungen am Konfektionsschuh, wenn der Rezeptwert in Höhe von 200,00 Euro netto pro Paar nicht überschritten wird
- Reparaturen an orthopädischen Maßschuhen (Reparaturen der Bettungen oder sonstige Reparaturen bis zur Höhe von 150,00 Euro netto pro Paar)
Bei der Erst- und den Folgeversorgung mit orthopädischen Schuhen nimmt der Vertragspartner Ihrer Wahl die Maße der Füße und berät Sie zu den in Frage kommenden Produkten. Dabei werden auch die Vor- und Nachteile verschiedener Materialien erklärt.
Serienmäßig hergestellte, konfektionierte Schuhe werden innerhalb von fünf Werktagen, individuell angefertigte Schuhe innerhalb von acht Wochen angefertigt und Ihnen zur An- und Laufprobe zur Verfügung gestellt. Dabei erfahren Sie alles rund um den Gebrauch und die Pflege der Schuhe.
Sofern Bedarf besteht kontrolliert der Vertragspartner die Passgenauigkeit und Funktionsfähigkeit der Schuhe.
Treten Druckstellen oder sonstige Probleme beim Tragen auf, informieren Sie bitte den Vertragspartner, damit er diese umgehend beseitigen kann.
Bei der ersten Versorgung erhalten Sie in der Regel zwei Paar orthopädische Schuhe. Bitte achten Sie darauf, dass das zweite Paar erst nach einem vierwöchigem Probetragen des Erstpaares gefertigt wird. Die Versorgung mit orthopädischen Schuhen kann auch ein Paar Hausschuhe sowie Sport- und Badeschuhe umfassen. Orthopädische Schuhe, Schutzschuhe für Diabetiker und Schuhzurichtungen sind für den Alltagsgebrauch konzipiert und sehr strapazierfähig. Eine Folgeversorgung erfolgt, wenn die Schuhe aufgrund von Verschleiß nicht mehr repariert werden können, frühestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren pro Paar.
Orthopädische Schuhzurichtungen sind in der Erstversorgung für maximal drei Paar Konfektionsschuhe möglich. In der Folgeversorgung können jeweils für zwei Paar Konfektionsschuhe pro Jahr mit orthopädischen Schuhzurichtungen ausgestattet werden. Hausschuhe sowie Sport- und Badeschuhe können frühestens nach vier Jahren erneut verordnet werden.
Für alle Arten der orthopädischen Schuhversorgung entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Neben der gesetzlichen Zuzahlung fällt auch ein Eigenanteil für den Gebrauchswert an, da Schuhe zu den Gebrauchsgegenständen zählen und auch ohne den zusätzlichen therapeutischen Nutzen notwendig sind. In der Übersicht erfahren Sie die Höhe des Eigenanteils nach Art des Schuhes, den Sie zusammen mit der gesetzlichen Zuzahlung bei Abgabe der Schuhe zahlen.
Eigenanteil pro Paar für Erwachsene:
Orthopädische Straßenschuhe: 76,00 Euro
Orthopädische Hausschuhe: 40,00 Euro
Orthopädische Sportschuhe: 30,00 Euro
Orthopädische Badeschuhe: 25,00 Euro
Stabilisationsschuhe: 76,00 Euro
Schuhe über Beinprothese: 76,00 Euro
Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom (Straßenschuhe): 76,00 Euro
Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom (Hausschuh): 40,00 Euro
Eigenanteil pro Paar für Kinder unter 16 Jahren:
Orthopädische Straßenschuhe: 45,00 Euro
Orthopädische Hausschuhe: 20,00 Euro
Orthopädische Sportschuhe: 20,00 Euro
Orthopädische Badeschuhe: 14,00 Euro
Stabilisationsschuhe: 45,00 Euro
Korrektursicherungsschuhe (nur für Kinder): 45,00 Euro
Schuhe über Beinprothese: 45,00 Euro
Entscheiden Sie sich für eine orthopädische Schuhversorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.