Okklusionspflaster, Uhrglasverbände
Fragen zu Okklusionspflastern und Uhrglasverbände
Okklusionspflaster werden vor allem für Kinder bei Schwachsichtigkeit, meist bei Schielen, verordnet. Sie werden auf das normalsichtige Auge geklebt, um das schwachsichtige Auge zu trainieren und die Sehschärfe zu verbessern.
Uhrglasverbände sind luftdicht abschließende Augenverbände mit einer durchsichtigen Kunststoffscheibe. Sie werden bei einem unvollständigen Lidschluss eingesetzt und sollen das Austrocknen der Hornhaut vermeiden.
Okklusionspflaster und Uhrglasverbände erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für die Versorgung mit Okklusionspflastern und Uhrglasverbände benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Nein, eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie das Hilfsmittel bedienen und worauf Sie bei der Anwendung achten müssen.
Für Okklusionspflaster und Uhrglasverbände entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung.
Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Hilfsmittelanbieter lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass selbst beschaffte Okklusionspflaster und Uhrglasverbände ohne Rezept Ihres Arztes nicht zur Erstattung bei der BIG eingereicht werden können, es sei denn, Sie haben den Wahltarif Kostenerstattung gewählt.