Milchpumpen
Fragen zu Milchpumpen
Milchpumpen werden verwendet, wenn die Mutter Stillprobleme hat oder der Säugling schlecht trinkt.
Milchpumpen erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für eine Milchpumpe benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte einem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Nein, wenn Sie die Milchpumpe voraussichtlich nicht länger als sechs Monate nutzen, verzichtet die BIG auf die Genehmigung.
Sollte aus medizinischen Gründen eine darüber hinausgehende Versorgung notwendig sein, reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl das neue Rezept zur Genehmigung bei der BIG ein.
In manchen Fällen macht das die Hebamme im Krankenhaus oder zu Hause. Wenn Sie erst später eine Milchpumpe brauchen, zum Beispiel, weil Ihr Baby eine Trinkschwäche entwickelt oder sich Ihre Brustwarzen entzünden, erklärt Ihnen der Vertragspartner Ihrer Wahl ausführlich, wie die Milchpumpe zu bedienen ist.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Hilfsmittel ausgeliehen haben. Dieser wird sich um die Reparatur kümmern und Ihnen für diese Zeit ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen oder das defekte Gerät austauschen.
Milchpumpen können für die Dauer der Stillzeit, maximal bis zu sechs Monaten auf Kosten der BIG ausgeliehen werden. In medizinischen Ausnahmefällen kann die Milchpumpe auch für einen längeren Zeitraum genehmigt werden.
Milchpumpen sind Leihgaben und werden vom Vertragspartner zurückgenommen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.
Für Milchpumpen entstehen Ihnen keine Kosten.
Bitte beachten Sie, dass eine selbst beschaffte Milchpumpe ohne Rezept Ihres Arztes nicht zur Erstattung bei der BIG eingereicht werden kann, es sei denn, Sie haben den Wahltarif Kostenerstattung gewählt.