Lungenfunktionsmessgeräte (Peak-Flow-Meter)
Fragen zu Lungenfunktionsmessgeräten
Lungenfunktionsmessgeräte werden bei obstruktiven Lungenerkrankungen zur selbstständigen Messung der Atemstromstärke verwendet.
Lungenfunktionsmessgeräte erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen Sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für die Versorgung mit einem Lungenfunktionsmessgerät benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, das Sie bitte einem Vertragspartner Ihrer Wahl übergeben.
Nein, eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Der Vertragspartner Ihrer Wahl erklärt Ihnen, wie Sie das Hilfsmittel bedienen und worauf Sie bei der Anwendung achten müssen.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner, von dem Sie das Gerät erhalten haben. Er tauscht das defekte Gerät aus.
Für Lungenfunktionsmessgeräte entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Entscheiden Sie sich für ein Gerät, das über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.