Kopfschutzhelme/-bandagen
Fragen und Vertragsinformationen zu Kopfschutzhelmen/-bandagen
Kopfschutzhelme/-bandagen dienen dazu, bei einer Behinderung oder Erkrankung mit erhöhtem Sturzrisiko, wie z. B. Epilepsie oder anderen neurologischen Erkrankungen, den Kopf bei einem Sturz wirksam vor Verletzungen zu schützen oder zumindest die Verletzungsfolgen zu verringern. Kopfschutzhelme/-bandagen sind im Innenbereich gepolstert und werden unter dem Kinn befestigt.
Eine(n) Kopfschutzhelm/-bandage erhalten Sie von einem Vertragspartner Ihrer Wahl. Diesen finden Sie einfach und unkompliziert über unsere Vertragspartnersuche.
Reichen sie anschließend das Rezept von Ihrem Arzt bei dem Vertragspartner Ihrer Wahl ein.
Sie können uns auch gern Ihr Rezept zusenden. Das geht ganz bequem per E-Mail: hilfsmittel@big-direkt.de, per Fax: 0231.5557-5510 oder per Post: BIG direkt gesund, Fachbereich Hilfsmittel, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund. Wir kümmern uns dann um Ihre Versorgung. Geben Sie bitte unbedingt den von Ihnen ausgewählten Vertragspartner an. Wir dürfen die Versorgung ansonsten nicht beauftragen. Das ist uns gesetzlich nicht gestattet.
Für eine(n) Kopfschutzhelm/-bandage benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt, dass Sie bitte dem Vertragspartner Ihrer Wahl geben.
Nein, betragen die Kosten für eine(n) Kopfschutzhelm/-bandage bis zu 200,00 EUR Netto, ist keine Genehmigung nötig.
Ja, betragen die Kosten für eine(n) Kopfschutzhelm/-bandage mehr als 200,00 EUR Brutto, ist eine Genehmigung nötig. In diesem Fall reicht der Vertragspartner Ihrer Wahl einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei der BIG ein.
Bei der erstmaligen Versorgung wird Sie der Vertragspartner Ihrer Wahl ausführlich zu Ihrer konkreten Versorgungssituation beraten, Ihren Bedarf ermitteln und Sie in die Anwendung der Produkte einweisen. Dies geschieht entweder vor Ort, telefonisch oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause oder in einer stationären Einrichtung durch qualifizierte Mitarbeiter des Vertragspartners. Die Beratung wird protokolliert und von Ihnen mit der Produktlieferung bestätigt. Sofern erforderlich, erhalten Ihre pflegenden Angehörigen oder Ihr Pflegepersonal ebenfalls eine Beratung und Einweisung.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit der Versorgung nicht zufrieden sind. Möchten Sie den Vertragspartner wechseln, organisieren wir für Sie unbürokratisch den Wechsel zu einem neuen Vertragspartner.
Wenden Sie sich bitte an den Vertragspartner bzw. Hilfsmittelanbieter, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Er kümmert sich um die Reparatur und wird Ihnen bei Bedarf ein Ersatzhilfsmittel organisieren.
Für Kopfschutzhelme/-bandagen entstehen Ihnen Kosten in Höhe der gesetzlichen Zuzahlung. Der Vertragspartner bietet Ihnen ein Produktsortiment ohne Mehrkosten an, mit dem Sie eine ausreichende Auswahl für Ihren individuellen Versorgungsbedarf erhalten. Entscheiden Sie sich für eine Versorgungsmöglichkeit, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, tragen Sie die entstehenden Mehrkosten und dadurch bedingten höhere Folgekosten selbst. Der Vertragspartner lässt sich in diesem Fall die Wahl der mehrkostenpflichtigen Versorgung schriftlich bestätigen.
Bitte beachten Sie, dass selbst beschaffte Kopfschutzhelme/-bandagen ohne Rezept Ihres Arztes nicht zur Erstattung bei der BIG eingereicht werden können, es sei denn, Sie haben den Wahltarif Kostenerstattung gewählt.